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Möchte aus einer Eigentumswohnung umziehen
Verfasst: 28.01.2006 11:16
von tmj
Hallo!
Ich und mein Bruder haben eine Eigentumswohnung in einem alten Fachwerkhaus auf dem Land. Mein Bruder wohnt aufgrund seines Studiums schon seit längerem nicht mehr hier.
An dem Haus ist einfach viel zu viel zu machen, wofür wir natürlich kein Geld haben. Außerdem ist hier im Ort kein DSL verfügbar, so haben wir hohe Telefonrechnungen.
Neben der Wohnung wird mir der Unterhalt meines Pkws auch zu teuer und denke, dass ich den Wagen nicht mehr durch den TÜV bekomme der im März fällig ist.
Daher möchten wir versuchen unsere Wohnung zu verkaufen und ich möchte in die Stadt ziehen, um dann mein Auto verkaufen zu können und eventuell einen nebenjob annehmen, welches sich zur Zeit aufgrund der Fahrtkosten einfach nicht lohnt.
Nun braucht man ja wichtige Gründe, damit einem ein Umzug bewilligt wird. Könnten meine Gründe von der Arbeitsagentur anerkannt werden?
Leider weiss die Arbeitsagentur, dass ich über eine Eigentumswohnung verfüge. Wenn ich meinen Anteil der WOhnung nun einfach mal so an meinen Bruder überschreiben würde, würde dies die Arbeitsagentur akzeptieren? Ich meine wegen dem eventuellen Vermögen nach dem Verkauf.
Über eure Antwort würde ich mich sehr freuen.
Grüße tmj
Verfasst: 28.01.2006 14:44
von Daniel81
Hallo tmj,
also ich muss dir leider mitteilen das deine Gründe in eine neue Wohnung zu ziehen nicht ausreichen. Du kannst dem Amt nicht aufrund vom fehlenden DSL oder weil die Telefonrechnung so hoch wird, einen Antrag hin knallen für einen Umzug. Ich glaube der würde abgelehnt werden.
Normalerweise kann jeder umziehen, wo er hin möchte dafür müssen keine Gründe vorliegen, das habe ich hier im Forum nun schon oft genug gesagt, würde dir einer Vorschreiben wo du hin darfst und wo nicht, müßten wir wohl gegen die Menschenrechte verstossen.
Die Frage die sich bei einen Umzug stellt, sind so sachen, um man Unterstützung vom Amt fordern kann. Sollte man aus freien Stücken Umziehen, kann man auch keine Hilfe erwarten. Ich kann ja nicht zum Amt gehen und sagen, "hey bei mir gibt es leider kein DSL, deswegen ist auch die Telefonrechnung zu hoch, außerem ist die Wohnung scheiße".
Sei mir nicht böse wenn ich das so hart schreibe, aber das sind keine Gründe, um eventuell den Umzug bezahlt zu bekommen.
Gründe wären, beruflicher Umzug oder eventuell Gesundheitsgefahr durch Schimmel. Aber wie gesagt man kann hin wohin man will, man wird aber keine Untersrützung bekommen. Nun ist bei dir ja auch noch der Fall das du eine Eigentumswohnung besitzt. Wenn du jetzt umziehen würdest, würdest du wahrscheinlich kein Hartz Anspruch haben. Du müßtest die Wohnung verkaufen oder Vermieten. Da wie du es schon richtig gesagt hast, denn ja auch von dem verkauften gewinn ersteinmal leben müßtest, kommt das für dich nicht in Frage.
Aber das mit der Schenkung klappt leider auch nicht. Würdest du den gewinn verschenken, müßte deine Schenkung zurückgefordert werden, "denn es kann nichts ein, dass sich jemand vorsätzlich bedürftig macht".
Gruß Daniel
Muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen?
Nein. Sie müssen sie nicht verkaufen, solange Sie sie selbst nutzen und ihre Größe angemessen ist. Was "angemessen" ist, hängt in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten ab. Im Durchschnitt können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:
1 Person ca. 45 - 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder drei Wohnräume
4 Personen ca. 85 - 90 qm oder 4 Wohnräume,
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.
Die Obergrenze für eine Eigentumswohnung liegt im Regelfall bei 120 qm, für ein Haus bei 130 qm. Ob größere Immobilien verkauft werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab.
Sollte die Wohnung noch abbezahlt werden, werden die Schuldzinsen übernommen - denn was für den Mieter die Mietzahlung, sind für den Besitzer einer Eigentumswohnung die Zinszahlungen. Ebenso werden Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt. Tilgungsraten können jedoch nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen.
Verfasst: 29.01.2006 14:18
von tmj
Ich will ja nicht nur wegen fehlender DSL Verfügbarkeit umziehen. Ich besitze zur Zeit ein Auto, doch wird mir der Unterhalt zu teuer und ich muss das Auto verkaufen.
Wenn ich das Auto verkaufe würde ich nicht mehr in die Stadt kommen. Würde ich schon nur dann könnte ich das Auto auch behalten.
Meinen Anteil würde ich meinem Bruder wohl eh nicht, da dies meiner Sichtweise widersprechen würde. War nur ne Frage ob dies möglich wäre. Die Antwort konnte ich mir eigentlich auch schon denken.
Verfasst: 30.01.2006 02:02
von Daniel81
Hallo tmj,
mit deinen Bruder und allen anderen Familienmitgliedern verhält sich das ganz genauso mit der Schenkung, genau das denken sie ja, das denn einfach der Gewinn verschenkt wird und trotzdem innerhalb der familie bleibt.
Gruß Daniel