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Harz 4 Berechnung

Verfasst: 25.01.2006 15:09
von kimi1
Hallo

Mein Sohn 18 Jahre, und mein Lebensgefährte werden gleichzeitig Harz 4 beantragen.

Wie wird bei meinem Sohn die Miete berechnet?
Bekommt er überhaubt zusätzlich Harz 4?

Hier ein paar mehr infos:
Ich Arbeitseinkommen 1250 Netto, habe mit meinem Lebensgefährte eine 9 Jährige Tochter.

Sohn erhält 192 Schülerbafög und 92 Mobilitätszuschlag.
Sein leiblicher Vater zahlt keinen Unterhalt mehr.

Vieleicht kann mir jemand Infos geben.

Viele Grüsse

Verfasst: 25.01.2006 22:55
von Daniel81
Hallo kimi1,

also dein Sohn kann/mu? einen eigenen Antrag stellen, da er 18 Jahre alt. Damit stellt er seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Wenner Bafög bekommt, wird ihn das aufs Hartz geld angerechnet, da es als Einkommen berechnet wird. Bei der Miete wird es wie folgt sein. Er wird einen Mietanteil vom Amt zugeschrieben bekommen (für sein Zimmer), das er denn eigentlich an euch abführen soll. Ihr überweißt denn die Miete an den Vermieter.

Bei dir und deinen Lebensgefährten wird es jedoch anders sein. Da du ein Einkommen hast, übrigens wird das Kindergeld mit angerechnet auf das Hartz geld, kann es sein das dein Lebensgefährte entweder sehr wenig Hartz bekommt, oder sogar garnichts. Ihr zählt als eheähnliche Gemeinschaft schon alleine da ihr eine Tochter zusammen habt.

Gruß Daniel

Verfasst: 26.01.2006 08:18
von kimi1
Danke für die Antwort

Verfasst: 29.01.2006 09:51
von kimi1
Hallo

Eine Frage habe ich noch.
Da sich mein Sohn in einer Schulischen Ausbildung befindet bekommt er noch 92,00 Mobilitätszuschlag, wird das auch als Einkommen angerechnet?

Verfasst: 30.01.2006 02:22
von Daniel81
Hallo kimi1

ja wird es, Im Endeffekt ist es bares Geld, und somit direktes Einkommen das heißt es wird angerechnet. Das ist übrigens bei vielen Zahlungen so.
Bafög, Kindergeld, Unterhaltsgeld usw.

Gruß Daniel