Harz 4 Berechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Harz 4 Berechnung

Beitrag von kimi1 »

Hallo

Mein Sohn 18 Jahre, und mein Lebensgefährte werden gleichzeitig Harz 4 beantragen.

Wie wird bei meinem Sohn die Miete berechnet?
Bekommt er überhaubt zusätzlich Harz 4?

Hier ein paar mehr infos:
Ich Arbeitseinkommen 1250 Netto, habe mit meinem Lebensgefährte eine 9 Jährige Tochter.

Sohn erhält 192 Schülerbafög und 92 Mobilitätszuschlag.
Sein leiblicher Vater zahlt keinen Unterhalt mehr.

Vieleicht kann mir jemand Infos geben.

Viele Grüsse
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo kimi1,

also dein Sohn kann/mu? einen eigenen Antrag stellen, da er 18 Jahre alt. Damit stellt er seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Wenner Bafög bekommt, wird ihn das aufs Hartz geld angerechnet, da es als Einkommen berechnet wird. Bei der Miete wird es wie folgt sein. Er wird einen Mietanteil vom Amt zugeschrieben bekommen (für sein Zimmer), das er denn eigentlich an euch abführen soll. Ihr überweißt denn die Miete an den Vermieter.

Bei dir und deinen Lebensgefährten wird es jedoch anders sein. Da du ein Einkommen hast, übrigens wird das Kindergeld mit angerechnet auf das Hartz geld, kann es sein das dein Lebensgefährte entweder sehr wenig Hartz bekommt, oder sogar garnichts. Ihr zählt als eheähnliche Gemeinschaft schon alleine da ihr eine Tochter zusammen habt.

Gruß Daniel
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

Danke für die Antwort
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

Hallo

Eine Frage habe ich noch.
Da sich mein Sohn in einer Schulischen Ausbildung befindet bekommt er noch 92,00 Mobilitätszuschlag, wird das auch als Einkommen angerechnet?
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo kimi1

ja wird es, Im Endeffekt ist es bares Geld, und somit direktes Einkommen das heißt es wird angerechnet. Das ist übrigens bei vielen Zahlungen so.
Bafög, Kindergeld, Unterhaltsgeld usw.

Gruß Daniel
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