ALG 2 Antrag und Kontoauszüge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Wingman1981
Beiträge: 10
Registriert: 25.01.2006 10:21

ALG 2 Antrag und Kontoauszüge

Beitrag von Wingman1981 »

Hallo Zusammen !

Also, es ist soweit. Ich bin gerade dabei, den Antrag auszufüllen (ALG2).
Ich habe dazu ein paar Fragen!

1. Muss ich wirklich alle Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten vorweisen?
Das wären bei mir 19 Seiten, da ich sie immer nach einer Weile von der Bank zugeschickt bekomme. Denn ich nutze das Online- Banking.
Reicht es nicht, wenn ich die letzten Seiten eines jeden Monats dabei lege?? Da steht ja das, was ich auf dem Konto habe bzw. was ich vom Arbeitsamt überwiesen bekommen habe.
Ich finde es eine ziemlich großen Eingriff in die Privatsphäre!
Ich habe auch nichts zu verbergen oder so, aber die kleinen Nachrichten von meiner Freundin auf dem Kontoauzug gehen niemanden etwas an, ODER?!
Oder kann ich diese Dinge mit Tipex weg machen (ist das Urkundenfälschung?)

Meine 2. Frage ist etwas komplexer!

Wie gesagt bin ich ja jetzt Hartz 4 Emfänger!

Ich lebe mit meiner Freundin in einem ehelichen Verhältnis.
In einer ca. 70 qm Wohnung in Quickborn (2 und ein halbes Zimmer).
Die Warmmiete betrag 770 Euro!
Leider wird das wohl zu viel sein für die ARGE, das wurde mir schon gesagt.
Die übernehemen 3 Monate die Kosten, was kann ich genau darunter verstehen ?
Bezahlen die jetzt die ganze Miete? Ich habe mir die Miete immer geteielt mit meiner Freundin. Jeder die Hälfte und das würde mir langen!
Aber wie wird das Geld von meiner Freundin (ca 990 netto 1100 brutto Lehre)
angerechnet?

Ich möchte gerne in der Wohnung bleiben, da uns das sehr gut gefällt! Ich konnte mir das immer noch gerade so leisten vom ALG 1 755 Euro.

Womit kann ich rechnen? Außerdem möchte ich auch nicht ausziehen, weil ich im Februar eine Schulung anfange, die vom Arbeitsamt vermittelt wurde. Nach der Schulung mache ich eine 2 -wöchiges Praktikum.
Insgesamt geht das über 4 Monate. Wenn alles gut läuft, dann kann ich da auch anfangen! Habe deswegen auch einen anderen Job sausen lassen (bei einer Zeitarbeitsfirma). Hoffe, dass es kein Fehler war.

Ich möchte natürlich nicht für einen Monat ausziehen!
Wie könnte es da laufen?
Bekomme ich vielleicht noch das Geld weiter, wie in den 3 Monaten davor?
Denn wenn ich noch umziehen muss, wie soll ich das alles schaffen mit der Schulung?

Das solls erstmal gewesen sein.

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, da ich heute zur ARGE gehen muss!

MFG
WINGMAN
Wingman1981
Beiträge: 10
Registriert: 25.01.2006 10:21

Beitrag von Wingman1981 »

MM kann mir keine eine Tip geben oder mir etwas Weiter helfen?

MFG
OCTRON
Gast

Beitrag von Gast »

Urteile zu den Kontoauszügen findest Du hier:
http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t=1159
und hier:
http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t=496

Zur Frage mit der Miete gibt es auch schon reichlich Urteile.
Das mit den 3 Monaten halte ich für nicht richtig, im Gesetz steht 6 Monate.
Auch dazu gibt es Urteile.

Einfach mal googeln.
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