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Vorgehensweise Umziehen Antrag stellen

Verfasst: 25.01.2006 00:21
von Joyleen
Wie gehe ich jetzt genau vor, Harz 4 Vorgehensweise Umziehen Antrag stellen

Also, im April rutsche ich in Harz 4.

Ich wohne zur Zeit noch mit meinem Freund zusammen, muss aber sobald es mit Harz 4 losgeht ausziehen, die gehen ja sonst an sein ganzes Geld bei.

Wie gehe ich jetzt genau vor?

1. ich suche mir ne Wohnung, bis wann muss ich die haben?

2. Wie groß und wie teuer darf die Wohnung sein, Kaltmiete, Warmmiete, mit Strom und so

2. ich fülle die ganzen Anträge aus, welche sind das genau?
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur ... /index.php
Bis wann muss ich die eingereicht haben?

3. ich gehe zum Arbeitsamt mit den ganzen Anträgen, wenn es bewilligt wird, dann kann ich ja einziehen, oder ziehe ich vorher schon ein? Wie lange dauert die Bewilligung?

4. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Ich bin zur Zeit übers Arbeitsamt bei der DAK versichert, wie läuft das, wenn ich Harz 4 bekomme, kann ich bei der DAK bleiben, wenn ja, was brauche ich dafür?

Irgendwas habe ich auch von ummelden gelesen... Was hat das damit auf sich?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße, Joyleen

Re: Vorgehensweise Umziehen Antrag stellen

Verfasst: 25.01.2006 09:37
von Gast
Joyleen hat geschrieben:
Ich wohne zur Zeit noch mit meinem Freund zusammen, muss aber sobald es mit Harz 4 losgeht ausziehen, die gehen ja sonst an sein ganzes Geld bei.


Wie kommst Du denn darauf?

Verfasst: 25.01.2006 10:54
von Joyleen
Eheähnliches Verhältnis, er muss doch dann für mich aufkommen und seine Konten offen legen??

Verfasst: 25.01.2006 17:37
von Gast
Zur eheähnlichen guck mal hier: http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t ... e%E4hnlich

Und zu den anderen Möglichkeiten schau mal hier:

Bedarfgemeinschaft
Haushaltsgemeinschaft
Wohngemeinschaft


http://www.erwerbslosenforum.de/hartz.htm

Verfasst: 25.01.2006 23:30
von Joyleen
Danke für die Links!

Ich und mein Freund leben 3 Jahre zusammen in unserer Wohnung, wir beiden stehen im Mietvertrag, aber er sagt ganz klar, er wird nicht für mich aufkommen, wenn ich aus dem ALG 1 herausfalle, bedeutet das dann, dass kein eheähnliches Verhältnis vorliegt?

Verfasst: 26.01.2006 14:18
von Gast
Joyleen hat geschrieben:aber er sagt ganz klar, er wird nicht für mich aufkommen, wenn ich aus dem ALG 1 herausfalle, bedeutet das dann, dass kein eheähnliches Verhältnis vorliegt?
Genau.

Verfasst: 26.01.2006 17:23
von Waldmeister
Hallo, habe hierzu auch ein paar Fragen.

Beide Partner wohnen zusammen, haben ein und dasselbe Bett, es wird gemeinsam gekocht usw. Besteht hier keine Gefahr das der erwerbstätige Partner für den Hartz4 aufkommen muss?

Ein anderer Fall: Partner ist ebenfalls arbeitslos, bezieht ALG1. Wer kommt da für die Miete auf? Übernimmt das Amt die volle Miete?

Kann der ALG1 Empfänger als Hauptmieter den Vertrag unterschreiben und der Hartz4 er als Untermieter dort mit einziehen?

Verfasst: 28.01.2006 00:08
von Joyleen
Beide Partner wohnen zusammen, haben ein und dasselbe Bett, es wird gemeinsam gekocht usw. Besteht hier keine Gefahr das der erwerbstätige Partner für den Hartz4 aufkommen muss?

Das ist ja bei uns auch der Fall, aber wenns um Harz 4 geht, sagt mein Partner ganz klar, er kommt nicht für mich auf, dann muss ich ausziehen! Ist das dann egal, dass wir uns alles teilen? Hauptsache er sagt, er kommt nicht für mich auf?

Mal ne andere Frage, was muss ich denn dann im Antrag ankreuzen, ledig, eheähnliches Verhältnis? Es ist ja kein eheähnliches Verhältnis, weil er nicht für mich aufkommen wird, hab ich das so richtig verstanden?

Verfasst: 28.01.2006 09:56
von Gast
Joyleen und Waldmeister:

Über die Links oben findet Ihr alle Infos, die Ihr benötigt.
Darüber hinaus ist eine Einzelfallberatung hier nicht möglich. (Rechtsberatungsgesetz)
Wendet Euch an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle z.B. der Diakonie.