Übernimmt arbeitsamt kosten für wohnungsmakler
Verfasst: 24.01.2006 19:08
Hey,
habe mal ne Frage. Mein Onkel sucht schon seit einem Jahr eine Wohnung in BO die nicht größer als 45 qm2 sein darf und nicht teurer als 219,15,- kalt sein darf und nicht mehr als 30 euro nebenkosten beinhalten darf.
Frage 1. Darf er nicht sogar eine Whg bis 50 qm haben?
Frage2: Er hat mal gehört, dass, wenn er keine Whg findet, das Arbeitsamt die Kosten für einen Makler übernimmt, der dann für ihn eine Wgh sucht.
Frage 3: Muss das Arbeitsamt noch die Heizkosten übernehmen oder muss er diese alleine tragen?
Frage4: Muss das Arbeitsamt seine jetztige Miete weiterzahlen insofern ihm keine Alternativangebote auf dem Wohnungsmarkt zu Verfügung stehen? Weil sonst droht ihm ja auch die Obdachlosigkeit.
Für eine Beantwortung wäre ich dankbar!
habe mal ne Frage. Mein Onkel sucht schon seit einem Jahr eine Wohnung in BO die nicht größer als 45 qm2 sein darf und nicht teurer als 219,15,- kalt sein darf und nicht mehr als 30 euro nebenkosten beinhalten darf.
Frage 1. Darf er nicht sogar eine Whg bis 50 qm haben?
Frage2: Er hat mal gehört, dass, wenn er keine Whg findet, das Arbeitsamt die Kosten für einen Makler übernimmt, der dann für ihn eine Wgh sucht.
Frage 3: Muss das Arbeitsamt noch die Heizkosten übernehmen oder muss er diese alleine tragen?
Frage4: Muss das Arbeitsamt seine jetztige Miete weiterzahlen insofern ihm keine Alternativangebote auf dem Wohnungsmarkt zu Verfügung stehen? Weil sonst droht ihm ja auch die Obdachlosigkeit.
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