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Mietvertrag mit Verwandten ersten Grades

Verfasst: 24.01.2006 17:43
von nafetssudlab
Ich wohne seit mehr als 3 Jahren als Untermieter bei meiner Mutter,
Bei Beantragung von Hartz 4 wurde mir die Kaltmiete die ich an meine Mutter entrichte nicht anerkannt. Verweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.

Ist dies richtig ? Meine Mutter bekommt eine kleine Rente. Sie müßte danach mir kündigen und sich einen neuen Mieter suchen.
Nicht nur einen neuen Mieter sondern auch eine Pflegekraft, da ich meine Mutter (85 Jahre) betreue !

Hartz 4 / Mietvertrag mit Verwandten ersten Grades

Verfasst: 24.01.2006 17:52
von -us-
Hallo nafetssudlab ! (was für ein nick....lach)

Wenn du älter als 18 Jahre bist und eine abgeschlossene Berufsausbildung hast , hat die BA erstmal keine andere Wahl als die Kalt bzw. Warm Miete die du an deine Mutter abführst zu bewilligen.

Sicherlich kannst du die Zahlungen anhand eines Mietvertrages und oder deiner kontoauszüge nachweisen. Und sicherlich hast du wenn ihr barzahlung vereinbart hast immer entsprechende Quittungen........

Also Wiederspruch einlegen und notfalls zum Sozialgericht : Am besten im Wiederspruch schon androhen..

Viel Glück


LG aus Aachen

-US-

PS: Wenn deine Mutter Pflegestufe 3 oder mehr hat erhälst du als Ihre Pflegekraft einen Pflegesatz.
Ob der allerdings dieser auf Hartz angerechnet wird kann ich dir nicht genau sagen .
(Ralf Hagelstein : was sagst du?)

Verfasst: 24.01.2006 22:28
von Gast
Das Urteil des OVG Lüneburg würde mich interessieren, auf das sich die Arge bezieht.