Ich möchte umziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Meyer-Bissenkamp
Beiträge: 1
Registriert: 24.01.2006 15:09

Ich möchte umziehen

Beitrag von Meyer-Bissenkamp »

Hallo zusammen,
ích bin alleinerziehend mit einem Kind in der Grundschule. Da ich wegen fehlender zuverlässiger Betreung für das Kind in meinem Job keine Anstellung finde lebe ich zur Zeit von ALG2. Nun habe ich die Chance ein klitzekleines Häuschen (DHH) zu mieten. Die WM ist lediglich 100 Euro mehr als meine derzeitige und dieses Geld würde mir meine Mum sponsern. Der Hauptgrund warum dich dahin will ist halt weil eine sehr gute Freundin und ehemalige Tagesmutter meines Kindes da in der unmittelbaren Nachbarschaft wohnt, sozusagen in Rufweite. Mit einer Kinderbetreuung durch sie als Nachbarin ich fast sofort wieder arbeiten gehen. Nur brauche ich erstmal die Erlaubnis von Arge überhaupt umzuziehen. Umzugskostenerstatttung wäre zwar sehr hilfreich, aber wenn sein muss schaffe ich es auch ohne, Hauptsache die genehmigen mir das. Was mss ich beachten wenn ich demnächst dort vorspreche um den Umzug zubeantragen, brauche ich einen Mietvorvertrag oder etwas in der Art? Was muss da genau drin stehen?
sahsun
Beiträge: 13
Registriert: 22.02.2006 19:17
Wohnort: berlin

Beitrag von sahsun »

huhu
also abgesehn davon das ich eher weniger glaube das das amt das mitmacht da die wohnung teurer und auch grösser ist wie deine jetzige(nehm ich zumindestens mal an) brauchst du von deinem zukünftigen vermieter ein wohnungsangebot worin enthalten sein sollte: kaltmiete betriebskosten heizkosten wohnungsgrösse zimmeranzahl gibts aber glaub ich auch vom amt solche vordrucke muss dein zukünftiger vermieter nur ausfüllen und du musst es dann abgeben oder hinschicken :wink:
bis dann
sassi
ps.
sollte das amt zicken weil die wohnung zu teuer ist erklaere ihnen schriftlich das deine ma die 100 eur bezahlt
Hartzjäger
Beiträge: 26
Registriert: 17.01.2006 05:16

Beitrag von Hartzjäger »

um es eventuell leichter zu machen, sorry sahsun, du hast laut gestzt jeder zeit das recht umzuziehen, auch ohne einwilligung des amtes da sie die miethöchstgrenze eh tragen müssen.
das heisst wenn der vermieter ohne amtsbescheinigung mit dir den mietvertrag macht und du die alte bude gekündigt hast, MUSS das amt die mietobergrenze tragen, der rest kommt von der mama und alles wäre paletti, also einfach mal versuchen einen mietvertrag zu machen, dann bist du schon drin in der tür.
gruss mark
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