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Anrechnung

Verfasst: 24.01.2006 12:04
von manuspatz
Hallo,erstmal finde ich dieses Forum echt klasse!! :D

Nun habe auch ich mal eine Frage!!

Ich beziehe mit meinen zwei Kinder Hartz IV. Nun möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Er steht im Arbeitsverhältniss und hat monatlich

1350€ raus,davon muß er noch 350€ seiner geschiedenen Ehefrau als Kindesunterhalt zahlen.

Nun meine Frage werden die 350,-€ beim Hartz IV berücksichtigt oder geht das Amt dann von 1350,-€ aus???

Antwort wäre super nett,da ich nichts darüber gefunden habe.

Anrechnung ???

Verfasst: 24.01.2006 17:47
von -us-
Hallo Manusplatz !

Der Unterhalt deines Freundes für sein Kind wird berücksichtigt !!!

Aber selbst dann : Zusammen ziehen heißt BG (Bedarfsgemeinschaft)
Rechnet bitte sorgfältig nach ob sich das wirklich lohnt !!!

Denn sein Einkommen, abzüglich dem Unterhalt für sein Kind, wird dir angerechnet!!!

Unter Umstände bringt gertrennte Haushaltsführung mehr in der Kasse.

LG aus Aachen

-US-

Verfasst: 24.01.2006 18:12
von manuspatz
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja wir werden uns das ganz genau überlegen .

Gibt es irgentwo ein online rechner wo man sowas errechnen kann???

Wo auch die kinder mitgerechnet werden ,die sich nicht im Haushalt aufhalten,wo man aber unterhalt zahlt??

Lg manuspatz

Verfasst: 24.01.2006 22:26
von Gast
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