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Fahrkosten Außendienst

Verfasst: 24.01.2006 11:41
von Alwin
Ich habe auch mal eine Frage.
Meine LG bezieht ALG 2 und ich arbeite hauptberuflich für eine Versicherungsagentur . Da mein Einkommen ja voll angerechnet wird , wolte ich meine Fahrkosten geltend machen . Ich fahre im Monat 500-600 km für die Agentur , die Kosten muß ich vom Lohn bezahlen . Das Amt lehnte eine Anrechnung ab ( nur Kosten WHG/Büro würden akzeptiert) mit Hinweis auf SGB 2 §11 ABS. 5 . Da wiederum steht eine Beschränkung auf WHG/Büro aber nicht drin . Dann wurde erwähnt , ich soll die Kosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen , aber eine Lohnsteuerrückerstattung rechnen die doch auch gleich gegen , oder ?
Wir haben durch diese Praxis weniger Geld zur Verfügung, als wenn ich mich auch mit Hartz 4 zur Ruhe setze . MUSS ARBEIT DUECH DAS AMT BESTRAFT WERDEN ???
Wer kann mir eine Rat geben ?

Verfasst: 24.01.2006 11:47
von Melinde
Hallo Alwin
Kann Dir die Versicherungsagentur nicht die berufsbedingten Fahrtkosten getrennt von Deinem Einkommen bescheinigen?
Dann wäre klar, das diese Beträge kein Einkommen sondern Kosten sind.
Frag mal nach. Auch wie das zu deren Vorschlag mit der Steuererklärung dann aussieht.
Gruß

Verfasst: 24.01.2006 23:55
von -us-
Hallo Ihrs , soweit ich das verstanden habe geht es hier um berufsbedingte Aufwendungen oder ?

LG aus Aachen

-US-

Fahrkosten

Verfasst: 26.01.2006 10:25
von Alwin
Danke erstemal für die Antworten ,
ja es geht um berufsbedingte Aufwendungen . Ich habe ein Grundgehalt (Fixum) + Prov. . Für Alles zahle ich voll Steuern und Sozialabgaben . Und aus dem Netto muß ich meine Kosten für die Außendienstfahrerei im Monat selbst begleichen . Bis jetzt habe ich die Kosten ja beim Lohnsteuerausgleich teilweise zurück erhalten . Aber jetzt zählt das ja als Einkommen und wird gegengerechnet .