Fahrkosten Außendienst
Verfasst: 24.01.2006 11:41
Ich habe auch mal eine Frage.
Meine LG bezieht ALG 2 und ich arbeite hauptberuflich für eine Versicherungsagentur . Da mein Einkommen ja voll angerechnet wird , wolte ich meine Fahrkosten geltend machen . Ich fahre im Monat 500-600 km für die Agentur , die Kosten muß ich vom Lohn bezahlen . Das Amt lehnte eine Anrechnung ab ( nur Kosten WHG/Büro würden akzeptiert) mit Hinweis auf SGB 2 §11 ABS. 5 . Da wiederum steht eine Beschränkung auf WHG/Büro aber nicht drin . Dann wurde erwähnt , ich soll die Kosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen , aber eine Lohnsteuerrückerstattung rechnen die doch auch gleich gegen , oder ?
Wir haben durch diese Praxis weniger Geld zur Verfügung, als wenn ich mich auch mit Hartz 4 zur Ruhe setze . MUSS ARBEIT DUECH DAS AMT BESTRAFT WERDEN ???
Wer kann mir eine Rat geben ?
Meine LG bezieht ALG 2 und ich arbeite hauptberuflich für eine Versicherungsagentur . Da mein Einkommen ja voll angerechnet wird , wolte ich meine Fahrkosten geltend machen . Ich fahre im Monat 500-600 km für die Agentur , die Kosten muß ich vom Lohn bezahlen . Das Amt lehnte eine Anrechnung ab ( nur Kosten WHG/Büro würden akzeptiert) mit Hinweis auf SGB 2 §11 ABS. 5 . Da wiederum steht eine Beschränkung auf WHG/Büro aber nicht drin . Dann wurde erwähnt , ich soll die Kosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen , aber eine Lohnsteuerrückerstattung rechnen die doch auch gleich gegen , oder ?
Wir haben durch diese Praxis weniger Geld zur Verfügung, als wenn ich mich auch mit Hartz 4 zur Ruhe setze . MUSS ARBEIT DUECH DAS AMT BESTRAFT WERDEN ???
Wer kann mir eine Rat geben ?