Hallo zusammen,
bin ein 20-Jähriger Ausbildungsabsolvent als Kaufmann im Groß u. Außenhandel, werde in 3 Tagen meine Abschlussprüfung haben und damit auch die Enlassung aus den jetztigen Unternehmen. Habe mich bereits arbeitlos/ -suchend gemeldet die nette (ironisch) Dame vom Arbeitsamt versprach mir 60% meines Lehrlingsgehalt also von ca600€ Netto umgerechnet ca360€. Ich lebe mit meiner Freundin (Schülerin) und Ihrer Tochter (5 Jahre) in einer Mietwohnung zusammen.
Stimmt das mit den 60%???
Wie wird das alles errechnet?
Was stehen mir noch für Ansprüche (AL II, Wohngeld etc)???
Danke im Vorraus für die Hilfe.
Gruß
Peppe
Arbeitslos nach der Ausbildung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Gast
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Wohngeld könnte Dir zustehen. Falls nicht, eventuell ALG II. Einfach beantragen.
Ob und wieviel ALG II Du bekommen kannst, kannst Du hier in etwas ausrechnen:
ALG II Rechner
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