H4-Mindestsatz und Unterhaltspflicht
Verfasst: 23.01.2006 15:10
Hallo,
eine Frage: Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen.
Wir bekommen 1106 Euro.Es ist so aufgeteilt, daß meine Lebensgefährtin den Mindestsatz erhält.
Sie ist geschieden und hat ein 13,5 jährigen Sohn, der bei dem Ex-Ehemann meiner Lebensgefährtin wohnt.
Nun die Frage: Ist meine Lebensgefährtin überhaupt verpflichtet Ihren Ex-Ehemann Unterhalt zu zahlen, obwohl sie ja nur den Mindestsatz erhält?
Wir würden gerne wissen, ob es da eine Regelung gibt, denn es kann ja nicht sein, daß vom Mindestsatz noch 330 Euro für Unterhalt gezahlt werden müssen.
Viele Grüße, Opalocca.
eine Frage: Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen.
Wir bekommen 1106 Euro.Es ist so aufgeteilt, daß meine Lebensgefährtin den Mindestsatz erhält.
Sie ist geschieden und hat ein 13,5 jährigen Sohn, der bei dem Ex-Ehemann meiner Lebensgefährtin wohnt.
Nun die Frage: Ist meine Lebensgefährtin überhaupt verpflichtet Ihren Ex-Ehemann Unterhalt zu zahlen, obwohl sie ja nur den Mindestsatz erhält?
Wir würden gerne wissen, ob es da eine Regelung gibt, denn es kann ja nicht sein, daß vom Mindestsatz noch 330 Euro für Unterhalt gezahlt werden müssen.
Viele Grüße, Opalocca.