brauche Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Hannah
Beiträge: 10
Registriert: 16.01.2006 14:06

brauche Hilfe

Beitrag von Hannah »

Mein Noch-Ehemann bedroht mich massiv.
Da noch nichts passiert ist,will ich nicht so lange warten.
Er hat schon mal versucht,mich umzubringen.
Ich will nun hier weg.
Habe von Anfang an gewußt,das es ein Fehler war,der Kinder wegen hier zu bleiben.
Was habe ich rechtlich für Möglichkeiten?
Habe mich mit einer Sachbearbeiterin unterhalten.Umzug muss ich zahlen,hatten wir schon.Nun geht das plötzlich.
Aber ich habe drei Monate Kündigungsfrist.Zahlt das Amt auch die Miete,wenn ich ins Frauenhaus gehe aber zwei Kinder lieber hier bleiben wollen?Wie sieht das rechtlich aus?Ein Kind stammt nicht aus dieser Ehe.Sollte ich zum Jugendamt?
Ich bin gerade massiv verunsichert.
Hat jemand Erfahrungen und kann mir sagen,was ich tun muss?!
Danke
ratlos
Beiträge: 8
Registriert: 14.01.2006 15:01

das wird schon wieder

Beitrag von ratlos »

Hi, also. Du sagst noch Ehemann. Ich gehe mal davon aus, dass du schon das Trennungsjahr bei einem Anwalt eingereicht hast. Nach 1 Jahr wird dann die Scheidung eingereicht. Wenn du schon Hartz4 erhältst, muß das Amt die Miete weiter bezahlen, auch wenn Du im Frauenhaus bist. Selbst die Unterkunfstkosten Im Frauenhaus muß das Amt übernehmen, wenn du dem Amt von deinem Anwalt eine Schreiben vorlegst, welches die Unterbringung im einem Frauenhaus notwendig macht. In den 3 Monaten Kündigungsfrist hast du nun Zeit dir eine neue Wohnung zu suchen. Setze dich mit deinen Kindern zusammen ( leider hast du nicht geschrieben wie alt sie sind) Wenn sie ab 14 sind kannst du mit Ihnen über euer weiteres leben unterhalten. Wenn sie nicht zu dir wollen, laß sie bei ihrem vater.
gruß ratlos
Hannah
Beiträge: 10
Registriert: 16.01.2006 14:06

Beitrag von Hannah »

Danke.
Hatte heute morgen eine richtige Panikattacke.
Mein Sohn,24 kommt gleich.Wir regeln dann alles.Die große,16 bleibt hier.Das tut mir weh,aber sie ist alt genug,um zu wissen,was sie will.Die Kleine,6 kommt mit.
Habe schon Kontakt zum Frauenhaus aufgenommen.Die rufen zurück und sagen mir,wo ich sofort hin kann.
Danke dir!!
Hannah
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