Seit dem 01.01.2005 keine korrekte Bescheide

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ratlos
Beiträge: 8
Registriert: 14.01.2006 15:01

Seit dem 01.01.2005 keine korrekte Bescheide

Beitrag von ratlos »

Hallo, alle Hartz4 geschädigten.

seit dem 01.01.2005 werden wir falsch berechnet. Uns fehlen jeden Monat ca. 500,00 Euro. Da wir eine Patchworkfamilie sind, ist es bei uns so komplieziert, dass die behörde nicht mehr durchsieht.
Fakt ist aber, dass wir eine Haushaltsgemeinschat mit 2 Bedarfsgemeinschaften waren, da der Sohn meines Mannes aus 1. Ehe mit seinem 18. Geburtstag eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist, und uns sein betriebskostenanteil abgezogen wird ( wass auch korrekt ist) aber ihm nicht bewilligt wird, mit der Begründung, dass er bei uns Mietfrei wohnt und mein Mann Unterhaltverpflichtet ist und daher wir von unseren 298,00 Euro pro Person, seine Betriebskosten bezahlen müssen. Das heißt, er hat 331 und keine kosten und wir haben alle kosten zutragen. Uns wird die Eigenheimzulage als Einkommen berechnet, obwohl sie zum erhalt unseres Hauses dient, da wie ein geistig Scherbehindertes Kind haben. Mit dem ersten Bescheit vom 01.01.2005 - 30.06.2005 ist die Klage am 15.05.2005 vor dem Sozialgericht eingereicht, aber noch keine Bearbeitung. Der Folgebescheit vom 01.07.2005 - 30.10.2005 ist in Widerspruch, dieser wird aber nicht bearbeitet, da der 1. noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde. Mitlerweile habe ich Arbeit und muss trotzdem für die Stiefkinder aufkommen. Momentan haben wir 1,00 euro pro Person zum Lebensmittel kaufen. Ich verdiene 859,00 netto + dem Kindergeld haben wir ein Einkommen von 1351,00 Euro. Uns stehen laut Hartz4 1740,00 Euro zu.
Ich habe Rechtschutz und will mich Anwaltlich vertreten lassen. Wer kennt einen guten Fachanwalt. Ich will Notfals alle Instanzen durch gehen.
Denn das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt hat einen Selbstbehalt und muss keine Unterhalt zahlen, und ich muss von meinem Satz, der geringer ist als für eine Person, noch die Kostel für unterkunft und heizung tragen. Das ist eine zum Himmelschreiende Ungerechtigkeit.
groß ratlos
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