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Wohnung / Eheähnliche gemeinschaft
Verfasst: 18.01.2006 06:43
von Dreamsys83
Hallo
also folgendes
ich möchte mit meiner Freundin und ihrem Kind zusammenziehen. Sie ist arbeitslos (hat harz 4 beantragt) und ich bin berufstätig. können wir auch unterstützung für sie und ihr kind + mietzuschuss rechnen wenn wir zusammen ziehen? oder müssen wir uns mit der partnerschaft eher bedekt halten? verdiene ca 1300 netto
Verfasst: 18.01.2006 08:20
von gast13
Hallo so wie ich weiß wird dein Geld mit angerechnet, sorry.
Verfasst: 18.01.2006 09:10
von Dreamsys83
is ja alles kein thema nur möchte ich das sie totzdem noch was bekommt und nichts gestrichen wird und das wir uns die miete teilen können ggf auch 40 - 60 für mich is auch kein thema
Re: Wohnung / Eheähnliche gemeinschaft
Verfasst: 22.01.2006 12:18
von Flory
Dreamsys83 hat geschrieben:Hallo
also folgendes
ich möchte mit meiner Freundin und ihrem Kind zusammenziehen. Sie ist arbeitslos (hat harz 4 beantragt) und ich bin berufstätig. können wir auch unterstützung für sie und ihr kind + mietzuschuss rechnen wenn wir zusammen ziehen? oder müssen wir uns mit der partnerschaft eher bedekt halten? verdiene ca 1300 netto
Wenn ihr zusammenzieht, habt ihr mit Kindergeld 1456 Euro netto. Das sollte doch reichen, oder?
Flory
Verfasst: 22.01.2006 18:20
von Milecia
Unterhalt dürfte sie ja auch noch für das Kind bekommen...
Da dies ziemlich stark mit unseren Zahlen übereinstimmt, kann ich euch da nicht viel Hoffnung machen....
Sorry..
Allerdings: Stellt einfach einen Antrag - wenn ihr eine Wohnung in
Aussicht habt - mehr als eine Absage könnt ihr nicht kriegen.... oder

Verfasst: 25.01.2006 07:21
von Dreamsys83
wie ist das eigenltich muss ich wenn ich untervermiete steuern bezahlen? wenn ja wieviel?