Geld Frage
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Geld Frage
Hallo habe da mal eine Frage. Habe jetzt zum ersten ein festen job gefunden und die auch den arbeitsamt gemeldet da ALG 2 ja im vorraus gezahlt wird nun meine frage, von wem bekomme ich am 1.2.06 geld?? oder wie wird das geregelt??
Hallo Gast,
das Arbeitslosengeld wird ja wie du scuopn sagst immer im vorraus bezahlt.
Das heißt wenn du am 01.02.06 deine reguläre neue Arbeit beginnst, bekommst du für den Monat Februar kein Geld mehr, denn das wurde dir ja schon im Januar ausgezahlt.
Gruß Daniel
das Arbeitslosengeld wird ja wie du scuopn sagst immer im vorraus bezahlt.
Das heißt wenn du am 01.02.06 deine reguläre neue Arbeit beginnst, bekommst du für den Monat Februar kein Geld mehr, denn das wurde dir ja schon im Januar ausgezahlt.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Geld für Februar 06
Der ALGII - Antrag hätte schon längst abgegeben werden müssen, damit die Leistung Anfang Februar gezahlt werden kann! Der Anspruch auf die Leistung richtet sich nicht nach dem Datum der Arbeitsaufnahme, sondern nach dem Datum des ersten Lohn - Zuflusses.
Wird das erste Geld am Monatsende also zB. am 28.02. 2006 auf dem Konto gutgeschrieben, muss die Überbrückungszahlung i.R. zurückgezahlt werden. Geht der Lohn am 01. März 2005 für den Februar ein muss nicht zurückgezahlt werden. Belege/ Kontoauszug als Nachweis für das Zuflussdatum müssen vorgelegt werden.
Es kann für den Februar eine Überbrückung gezahlt werden. Dazu ist es nötig, das der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, das die erste Zahlung nach Ablauf des ersten Tätigkeitsmonats gezahlt wird. Der Arbeitsvertrag muss auch vorgelegt werden.
TIPP: Sobald der erste Lohnstreifen vorliegt: SOFORT Wohngeld beantragen. Hier in Hamburg erledigt man das im Bürgeramt in der Wohngeldabteilung. Dies ist regional unterschiedlich.
Wird das erste Geld am Monatsende also zB. am 28.02. 2006 auf dem Konto gutgeschrieben, muss die Überbrückungszahlung i.R. zurückgezahlt werden. Geht der Lohn am 01. März 2005 für den Februar ein muss nicht zurückgezahlt werden. Belege/ Kontoauszug als Nachweis für das Zuflussdatum müssen vorgelegt werden.
Es kann für den Februar eine Überbrückung gezahlt werden. Dazu ist es nötig, das der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, das die erste Zahlung nach Ablauf des ersten Tätigkeitsmonats gezahlt wird. Der Arbeitsvertrag muss auch vorgelegt werden.
TIPP: Sobald der erste Lohnstreifen vorliegt: SOFORT Wohngeld beantragen. Hier in Hamburg erledigt man das im Bürgeramt in der Wohngeldabteilung. Dies ist regional unterschiedlich.