Geld Frage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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gast13
Beiträge: 3
Registriert: 17.01.2006 20:14

Geld Frage

Beitrag von gast13 »

Hallo habe da mal eine Frage. Habe jetzt zum ersten ein festen job gefunden und die auch den arbeitsamt gemeldet da ALG 2 ja im vorraus gezahlt wird nun meine frage, von wem bekomme ich am 1.2.06 geld?? oder wie wird das geregelt??
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Gast,

das Arbeitslosengeld wird ja wie du scuopn sagst immer im vorraus bezahlt.
Das heißt wenn du am 01.02.06 deine reguläre neue Arbeit beginnst, bekommst du für den Monat Februar kein Geld mehr, denn das wurde dir ja schon im Januar ausgezahlt.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
gast13
Beiträge: 3
Registriert: 17.01.2006 20:14

Beitrag von gast13 »

Und von wem bekomme ich dann Geld für Februar?? Ich kann doch nicht ein monat ohne Geld auskommen müssen
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Geld für Februar 06

Beitrag von Carola »

Der ALGII - Antrag hätte schon längst abgegeben werden müssen, damit die Leistung Anfang Februar gezahlt werden kann! Der Anspruch auf die Leistung richtet sich nicht nach dem Datum der Arbeitsaufnahme, sondern nach dem Datum des ersten Lohn - Zuflusses.

Wird das erste Geld am Monatsende also zB. am 28.02. 2006 auf dem Konto gutgeschrieben, muss die Überbrückungszahlung i.R. zurückgezahlt werden. Geht der Lohn am 01. März 2005 für den Februar ein muss nicht zurückgezahlt werden. Belege/ Kontoauszug als Nachweis für das Zuflussdatum müssen vorgelegt werden.

Es kann für den Februar eine Überbrückung gezahlt werden. Dazu ist es nötig, das der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, das die erste Zahlung nach Ablauf des ersten Tätigkeitsmonats gezahlt wird. Der Arbeitsvertrag muss auch vorgelegt werden.

TIPP: Sobald der erste Lohnstreifen vorliegt: SOFORT Wohngeld beantragen. Hier in Hamburg erledigt man das im Bürgeramt in der Wohngeldabteilung. Dies ist regional unterschiedlich.
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