Hey zusammen!! Hab da mal ne Frage!!! Hatte heute morgen wieder das Vergnügen mich mit meiner Sachbearbeiterin von der ARGE rum zu streiten.
Ich mußte heute einige Papiere rein reichen darunter auch Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten. Auf den Auszügen von November05 waren Überweisungsgutschriften von Ebay.
Alles nur Cent-Kram also 1,99 und so.... jedenfalls meinte meine Sach bearbeiterin sofort das ich das angeben müßte und das mir das von dem Hartz abgezogen würde was ich aus Ebay und Flohmarktverkäufen ein nehmen würde.
Und um weiter kontrolieren zu können will sie jetzt monatlich meine Kontoauszüge und dazu wollte sie heute auch meinen Ebayverkäufernamen....
Wer kann mir hier einiges dazu sagen ob es nu angerechnet wird...oder auch nicht... und vorallem ist es von nöten das ich der ARGE meinen Ebayverkäufernamen nennen muß??
Ebay
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Thema Ebay- und Kfz-Verkäufe
Hallo Angie,
ich habe Deinen Beitrag aus dem Forum Neuigkeiten nach hierhin verschoben.
Über Ebay haben wir hier schon eine Diskussion führen können .
Ebay
Hier sind wir zu der Erkenntnis gekommen das
Ebay- und Kfz-Verkäufe nicht als anrechenbares Einkommen gewertet werden kann sondern als Vermögensumschichtung angesehen werden muß oder müßte.
Einen brauchbaren Link zum Thema Ebay kannst Du auch finden .
Hartz4 Links
Vielleicht konnte Dir weitergehofen werden.
Schön wäre es wenn Du die Entscheidung Deiner Sachbearbeiter uns mitteilst wenn Du Sie mit Deinen Erkenntnissen konfrontiert hast .
Grüße Flunk
Hallo Angie,
ich habe Deinen Beitrag aus dem Forum Neuigkeiten nach hierhin verschoben.
Über Ebay haben wir hier schon eine Diskussion führen können .
Ebay
Hier sind wir zu der Erkenntnis gekommen das
Ebay- und Kfz-Verkäufe nicht als anrechenbares Einkommen gewertet werden kann sondern als Vermögensumschichtung angesehen werden muß oder müßte.
Einen brauchbaren Link zum Thema Ebay kannst Du auch finden .
Hartz4 Links
Vielleicht konnte Dir weitergehofen werden.
Schön wäre es wenn Du die Entscheidung Deiner Sachbearbeiter uns mitteilst wenn Du Sie mit Deinen Erkenntnissen konfrontiert hast .
Grüße Flunk
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- Registriert: 17.01.2006 05:16
Re: Ebay
Angie20975 hat geschrieben:Hey zusammen!! Hab da mal ne Frage!!! Hatte heute morgen wieder das Vergnügen mich mit meiner Sachbearbeiterin von der ARGE rum zu streiten.
Ich mußte heute einige Papiere rein reichen darunter auch Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten. Auf den Auszügen von November05 waren Überweisungsgutschriften von Ebay.
Alles nur Cent-Kram also 1,99 und so.... jedenfalls meinte meine Sach bearbeiterin sofort das ich das angeben müßte und das mir das von dem Hartz abgezogen würde was ich aus Ebay und Flohmarktverkäufen ein nehmen würde.
Und um weiter kontrolieren zu können will sie jetzt monatlich meine Kontoauszüge und dazu wollte sie heute auch meinen Ebayverkäufernamen....
Wer kann mir hier einiges dazu sagen ob es nu angerechnet wird...oder auch nicht... und vorallem ist es von nöten das ich der ARGE meinen Ebayverkäufernamen nennen muß??
ich handle seit etwa 4 jahren bei ebay, zwar nicht gewerbsmässig, aber doch so das ich mir auch mal eine kleinigkeit leisten kann.aus datenschutzrechtlichen gründen allein darf sie deinen ebaynamen nicht verlangen.ebenso hast du wie vorher schon gesagt einen freibehalt, den dein handel sicher nicht überschreitet, ich habe dafür 4 ebayaccounts.
ebenso ist dies ein privater handel, genau so als wenn du deinen fernseher zum A&V bringst weil du butter aufs brot brauchst.
ich musste 2001 das letzte mal kontoauszüge vorlegen....
ich würde einfach mal anfragen ob die dame in der zeit wo sie deine kontoauszüge studiert, nicht lieber nach einem geeigneten job für dich suchen würde.das wäre rationell gedacht mehr bringen für die gesellschaft als diese bürokratische frimelkacke die diese ämter so fabrizieren.
sorry , manchmal rutschen mir auch die worte aus..