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anrechnung partnereinkommen

Verfasst: 13.01.2006 21:37
von strike
mein freund und ich sind hartz4 bezieher,nun werde ich am 23.1 einen 3/4 job annehmen.cerdiene dann 900.- brutto.
meine frage ist nun was passiert mit der miete(zahlt ja noch das arbeitsamt) und wieviel wird meinem freund abgezogen?

Verfasst: 14.01.2006 00:29
von Daniel81
Hallo Strike,

Nur feste Lebenspartner müssen zahlen

Darmstadt · Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners dürfen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nur unter strengen Bedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen klar. Das Zusammenleben mit einer gemeinsamen Meldeanschrift sei dafür noch kein ausreichender Anhaltspunkt.

Laut der beiden rechtskräftigen Beschlüsse handelt es sich nur dann um eine eheähnliche Gemeinschaft, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt ist und über eine reine Haushalts- und Wohngemeinschaft hinausgeht. Dabei müssen die Behörden berücksichtigen, wie ernsthaft und kontinuierlich die Beziehung der Betroffenen ist und ob Anzeichen wie die gemeinsame Versorgung von Angehörigen auf ein gegenseitiges Einstehen hindeuten. Zudem dürfe sich die Prüfung nicht auf einen länger zurückliegenden Hausbesuch stützen. dpa

Az.:L 7 AS 1/05 ER und L 7 AS 18/05 ER

Solltet ihr also schon längerfristig zusammenwohnen oder von anfang an euch als eheähnliche Gemeinschaft habt einstufen lassen, kann es sein das dein Einkommen angerechnet wird.

Gruß Daniel

Verfasst: 14.01.2006 00:53
von strike
danke erstmal für deine antwort!
wir wohnen seit dem 1.10.2005 zusammen...

Verfasst: 14.01.2006 01:05
von Daniel81
Hallo nochmal,

seit 01.10.2005 na das ist aber noch nicht lange. Was habt ihr denn im Antrag ausgefüllt??? Wäre schön wenn du das nochmal schreibst, würde mich interessieren.

Daniel

Verfasst: 14.01.2006 14:34
von strike
ja nur das wir zusammen ziehen am 1.10. das war seine wohnung und ich bin da eingezogen.
und dann wurden wir als eheähnliche gemeinschaft eingestuft. bekommen jeweils 311.-