Hallo,
ich bin seitdem 02.01.05 selbständig in Form einer Ich-AG Förderung. Ab dem 02.01.06 komme ich nun in das zweite Förderungsjahr. Ich erwäge aber wg. meiner Auftragslage die Ich-AG wieder aufzugeben. Bevor ich diese Förderung in Anspruch und genehmigt bekommen habe, habe ich einen Antrag auf ALG2 gestellt. Der Bewilligungsbescheid kam im Oktober 2005. Hierzu hätte ich folgende Fragen.
1. Im Bewilligungsbescheid der ARGE Aachen wurden mir für Mietkosten 317,75€ bewilligt, obwohl meine Monatsmiete 331,24€ beträgt. Es handelt sich um Warmmiete incl. Kabelfernsehgebühren. Der Unterschied ergibt sich aus der Herausrechnung der Warmwasserkosten und der Kabelfernsehgebühren, die in der Miete enthalten sind.
Die Unterkunftskosten betragen warm mit Kabelfernsehen 331,24€.
tatsächlich lt Bescheid damals veranschlagten Kosten sind 317,75€ gewesen.
Meine wohnung hat 56 qm Wohnfläche.
Meine Frage hierzu: Ich habe in den Medien gehört, dass die warmwasserkosten nicht mehr herausgerechnet werden dürfen, also mit ausgezahlt werden müssen, ist das so?
2. Frage hierzu: Wenn nein, dann müßte die Betriebsabrechnung auch anders beurteilt werden, das heißt, bekomme ich an Warmwasser etwas heraus, zurückgezahlt, so dürfte dies nicht angerechnet werden, da ja abgezogen um vom lebensunterhalt selber finanziert, oder?
3. Frage: Die obigen Mietkosten wurden von der ARGE Aachen als akzeptabel empfunden. Da ich aber nur 2 Tage ALG2 bezogen habe, habe ich keine Erfahrungswerte, ob ich vielleicht hinsichtlich meiner Monatsmiete irgendwann dazu aufgefordert worden wäre, eine billigere Unterkunft zu suchen.
Zur Info hierzu: Als ich im Oktober 2004 in Sorge um den langfristig bevorstehenden Verlust der Wohung zum Sozialmat Aachen-Eilendorf gegangen bin um näheres zu erfragen, wurde mir seitens des Abteilungsleiters wie folgt mitgeteilt, dass die Wohnaraummiete in Höhe von 331,24€ noch den Werten entspricht, sprich eine Aufforderung die Miete zu senken oder eine billigere Wohnung zu suchen, nicht erfolgen wird. Hinzu kämen einmalige Umzugskosten und so weiter. Lt. damaliger Auskunft des Abteilungsleiters, spielen qm angeblich keine Rolle, es ind wie oben gesagt 56 qm Warmmiete.
Ist dieses heute auch noch so zu bewerten?
4. Frage: Wenn überhaupt Umzug, dann müßte die Arge Aachen doch nicht nur die Umzugskosten zahlen, sondern auch die Kosten für die Wiederbereitstellung von Telefon und Internet, oder etwa nicht? Wer mich zwingt oder auffordert auszuziehen, kann mich doch nicht nötigen, diese Gebühren auch noch übernehmen zu müssen, wie auch die Ummeldegebühren und so weiter??!
Weiter möchte ich noch zum Schluß fragen, ob eine Aufforderung eine billigere Wohnung sich zu suchen, auch verweigert werden kann? In diesem Fall müßte dann der Differenzbetrag von meinen Lebenshaltungskosten getragen werden?
Danke für eine ausführliche Antwort,
Gruss Uwe-Paul
ALG2 und Wohnungskosten
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