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Betriebskostenguthaben 2014

Verfasst: 13.01.2016 00:05
von castor150666@web.de
Einen schönen guten Morgen. Mich beschäftigt eine Frage. Von April 2014 bis Juni 2014 war ich arbeiten, habe also den Abschlag selbst gezahlt. Dann war ich krank ( Burn out, amb. Pflegedienst). Seit Januar 2015 lebe ich getrennt und habe eine Aufstockung bis März 2015 erhalten und Krankengeld. Seit April habe ich eine eigene Wohnung und vollen Hartz4-Satz. Muss ich das gesamte Guthaben dem Amt überlassen?