Tochter und Nebenjob

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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laterne
Beiträge: 1
Registriert: 28.05.2015 21:59

Tochter und Nebenjob

Beitrag von laterne »

Hallo,

ich leide seit knapp 4 Jahren an einer degenerativen Augenerkrankung. Nach der Diagnose machte ich eine Umschulung. dennoch "konnte" mich mein alter Arbeitgeber nicht weiter beschäftigen, weswegen ich nun seit 1 Jahr ALGII beziehe. Da die Chancen auf Grund meiner Erkrankung recht gering sin, was einen neuen Job angeht, werde ich wohl auch noch längere Zeit auf die Gelder der ARGE angewiesen sein.

Nun ist es so, dass meine Tochter dieses Jahr ihr Abitur macht. Neben dem Studium möchte sie jobben, aber bleibt weiterhin bei mir leben. Auf http://www.geringfuegigebeschaeftigung.net/arbeitszeit/ steht dass man monatl. 53 h arbeiten darf, und max 450 EUR bekommt. Wieviel würde mir denn da angerechnet werden? Wie viel müsste sie davon abgeben? Weiß das jemand?

Grüße
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hi Laterne,

bei 450€ Nebenjob sind es

100€ Grundfreibetrag +
20% der restlichen 350€ also (350*0,20=70€) 70€

Somit werden von den 450€ im ganzen 280€ einbehalten (vom Amt)
und 170€ sind der daraus entstehende "Freibetrag" der für die Arbeit als "Belohnung" behalten werden darf.

Deiner Frage nach muss sie dann 280€ abgeben und 170€ wäre ihr von den 450€

Hoffe das ist nachvollziehbar beschrieben.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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