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Miete bei Hartz 4

Verfasst: 30.07.2013 11:01
von andreaal
Hallo ihr Lieben
Ich bin eine alleinerziehende Mutti mit 3 KIndern. ( 13 Jahre, 11 Jahre und 15 Monate).
Meine Frage: Wieviel darf die Kaltmiete betragen? Wieviel warm. Da ich nicht nochmal umziehen möchte, würde ich gerne eine 4 Zimmerwohnung mir nehmen.
Wir wohnen in NRW. Raum Dortmund.
Hat jemand eine Antwort für uns?
Danke. andreaal

Verfasst: 30.07.2013 11:32
von andreaal
Möchte zudem fragen wie es auschaut, wenn man eine Wohnung nimmt, die teurer ist, als üblich. Z.B. die Wohnung beträgt warm 800 Euro. Ich bekomme aber nur 600 Euro vom Amt. Darf ich die Wohnung dann trotzdem nehmen und den Rest für die Miete kann von mir "bezahlt" werden? Geht das?

Verfasst: 30.07.2013 13:27
von Ziggi
Hallo andreaal,

erstmal willkommen hier.

Zu deiner Frage wegen Wohnraumkosten, schau ma hier nach, dort auf deinen Wohnort oder wo du hinziehen magst und nachlesen...

Dort steht zumeißt auch wie es in den Städten/Landkreisen mit überschreitng der Kosten ausschaut, ob man das Bewilligt bekommt oder nicht... zumindest in der Regel...

Erfahrungsgemäß werden aber Umzüge in Wohnungen mit "Zuzahlungen" regelmäßig abgelehnt und somit erübrigt es sich eine Wohnung mit zu hohen kosten anzufragen...



TIP: Sofern du schon Leistungsempfängerin bist, solltest du mal sie SB fragen wie die Kriterien für den Umzug von der jetzigen in eine neue Woihnung sind. Anfragen ob es da irgendwelche Richtlinien gibt an die man sich halten kann... In den meißten fällen gibt es soetwas auch.... vllt wenn man dem/der SB nich traut kann man ja "für Bekannte" die sich nich trauen diese Frage stellen...
Sofern noch nicht im Leistungsbezug gild: Die Miete ist vorübergehend, etwa für 6 Monate, voll zu übernehmen. Sofern die Kosten zu hoch sind wird in der Regel ein Kostensenkungsverfahren angestrengt in dem man dann nach den 6 Monaten evtl. die zu hohe Miete anteilig selber tragen kann, wobei es oft auch die Nebenkosten anteilig betrifft. Ob das Rechtmäßig ist, steht ma im Raume..... da die Unterkunftskosten ja immer mal wieder auf dem Prüfstand stehen (BSG und so...)
Somit kann man ne Wohnung nehmen die wenn dann nur gering über dem Satz steht, da die Kostengeringhaltung auch bei leicht erhöter Miete nicht durchgeführt werden soll.... somit keine Umzugsaufforderung ergehen sollte... weil das oft Teurer kommt...

Gruß ziggi

Antwort

Verfasst: 31.07.2013 10:00
von andreaal
Hallo
Danke für deine Antwort.
Es ist so dass ich mich von meinem Mann trennen möchte.
Wir haben vor 2 Jahren gebaut und nun möchte ich mit meinen 3 Kindern eine Wohnung suchen. Ich habe schon viele Wohnungen im Internet mir angeschaut. Jedoch sind diese finanziell zu teuer. Deshalb dachte ich, könnte ich den Rest, der mir nicht bezahlt wird dazugeben..
LG andreaal

Verfasst: 31.07.2013 23:34
von Ziggi
Da ich nich weiss ob du Arbietest oder genug Unterhalt bekommst solltest du vlltma hier nachschlagen, manchmal ist Wohngeld Beantragen und Aufgestocktes Kindergeld Besser als ALG 2... der Rechner ist der Beste (konnte keinen Besseren finden ) auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag kann man hier berechnen


Nur mal soviel am Rande bemerkt, kannst auch gern weitere Anfragen stellen, was geht wird beantwortet...

Gruß ziggi