Schikane bei der Arge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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salih76
Beiträge: 1
Registriert: 26.07.2013 15:18

Schikane bei der Arge

Beitrag von salih76 »

Seit Februar 2012 bin ich arbeitslos. August 2012 fiel ich in die Arge. Meine Arbeitsvermittlerin hat mich bis jetzt weder alle drei oder sechs Monate über meine berufliche Situation beraten noch zu einer Maßnahme geschickt. Da wollte ich mal mit der Familie nach drei Jahren wieder in die Heimat, verhängt sie mir prompt eine Maßnahme.Ich komme mir schikaniert vom feinsten vor.
Ich bin mir 100% ig sicher, ich hätte keine Maßnahme bekommen, wenn ich nicht nach der Ortsabwesenheit gefragt hätte. Jetzt hat sie wenigstens eine Begründung für die Verweigerung. Was kann ich dagegen tun?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Salih76,

erstma willkommen hier im Forum.

Also es wäre wichtig ztu wissen ob du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast oder nicht, wenn ja wann und Ablaufdatum?
Um eine einigermassen korregte Antwort geben zu könnensind das erheblich wichtige kriterien, am besten lädst du die EGV (komplett!) Anonymisiert hoch.

Auch wichtig zu wissen, hattest du den Antrag schriftlich ader Mündlich gestellt, warst du zu einer Einladung des JC gekommen oder wie waren die Umstände? All das fehlt in der Frage von dir.

Was man dagegen tun kann, hängt im wesentlichen davon ab was ich dich gebeten habe mitzuteilen.

Du kannst natürlich auch hier schaun, ab Abs. 4) wird es interresant, villeicht fällt dir ja was dazu ein...
(4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn
für den Aufenthalt außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

1.
Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,
2.
Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, oder

3.
Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Die Zustimmung kann auch erteilt werden, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs kein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Die Dauer der Abwesenheiten nach Satz 4 soll in der Regel insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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