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Miete

Verfasst: 27.05.2013 11:40
von Mholzmichel
Hallo,
wir haben wieder mal ne Änderung im Leistungsbescheid.

2 pers. 71 qm 310.- kalt

Arge bewilligt 265 ??? wo doch die Kdu 310 als Richtwert vorgibt.


????

Verfasst: 27.05.2013 13:31
von Ziggi
Na da würd ich ma Fragen woran das hängt

Verfasst: 30.05.2013 06:38
von kettelmaus
Wohnungsgröße bei Hartz IV

Das Jobcenter schaut in erster Linie auf den Mietpreis einer Wohnung. Ist dieser angemessen, aber die Wohnung zu groß, ist das in der Regel kein Ausschlusskriterium. Die Regelwerte für eine angemessene Wohnungsgröße stammen noch aus dem alten Sozialrecht. Demnach gelten 45 m2; für eine Person und 60m2 für zwei Personen als angemessen. Für jede weitere Person werden 15 m2; gerechnet. Säuglinge gelten dabei jedoch nicht als weitere Person. Diese Angaben sind nur für Mietwohnungen gültig. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime gelten andere Obergrenzen.

LG :roll: