Hallo,
wir haben wieder mal ne Änderung im Leistungsbescheid.
2 pers. 71 qm 310.- kalt
Arge bewilligt 265 ??? wo doch die Kdu 310 als Richtwert vorgibt.
????
Miete
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- Mholzmichel
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Miete
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
- kettelmaus
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Wohnungsgröße bei Hartz IV
Das Jobcenter schaut in erster Linie auf den Mietpreis einer Wohnung. Ist dieser angemessen, aber die Wohnung zu groß, ist das in der Regel kein Ausschlusskriterium. Die Regelwerte für eine angemessene Wohnungsgröße stammen noch aus dem alten Sozialrecht. Demnach gelten 45 m2; für eine Person und 60m2 für zwei Personen als angemessen. Für jede weitere Person werden 15 m2; gerechnet. Säuglinge gelten dabei jedoch nicht als weitere Person. Diese Angaben sind nur für Mietwohnungen gültig. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime gelten andere Obergrenzen.
LG
Das Jobcenter schaut in erster Linie auf den Mietpreis einer Wohnung. Ist dieser angemessen, aber die Wohnung zu groß, ist das in der Regel kein Ausschlusskriterium. Die Regelwerte für eine angemessene Wohnungsgröße stammen noch aus dem alten Sozialrecht. Demnach gelten 45 m2; für eine Person und 60m2 für zwei Personen als angemessen. Für jede weitere Person werden 15 m2; gerechnet. Säuglinge gelten dabei jedoch nicht als weitere Person. Diese Angaben sind nur für Mietwohnungen gültig. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime gelten andere Obergrenzen.
LG

Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!