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Kontoauszug, EKS für 3 Jahre

Verfasst: 04.04.2013 16:20
von maranello
Hallo,

heute erreichte mich ein Schreiben des Jobcenters worin gefordert wird, dass ich ab 01/2009 bis 12/2012 die abschließende EKS und die Kontoauszüge für die Zeit (ungeschwärzt) sowie die Steuerbescheide.
Weiterhin in Kopie> BWA mit Sachkonten und Summen- und Saldenlisten als auch Kassenbuch, alle Ausgangsrechnungen bzw. Barzahlungsquittungen usw.
Ich habe einen Gewerbeschein im Nebenerwerb, die abschließenden EKS, Rechnungen usw. wurden jedoch beim Weiterbewilligungsantrag immer abgegeben, da ansonsten ja keine Weiterbewilligung erfolgt.

Bin ich dazu verpflichetet? Oder in wie Weit bin ich dazu verpflichtet?

Gruß

Verfasst: 04.04.2013 18:55
von Ziggi
Hallo Maranello,

owai, da bin ich grade überfragt...

lg ziggi