Kontoauszug, EKS für 3 Jahre
Verfasst: 04.04.2013 16:20
Hallo,
heute erreichte mich ein Schreiben des Jobcenters worin gefordert wird, dass ich ab 01/2009 bis 12/2012 die abschließende EKS und die Kontoauszüge für die Zeit (ungeschwärzt) sowie die Steuerbescheide.
Weiterhin in Kopie> BWA mit Sachkonten und Summen- und Saldenlisten als auch Kassenbuch, alle Ausgangsrechnungen bzw. Barzahlungsquittungen usw.
Ich habe einen Gewerbeschein im Nebenerwerb, die abschließenden EKS, Rechnungen usw. wurden jedoch beim Weiterbewilligungsantrag immer abgegeben, da ansonsten ja keine Weiterbewilligung erfolgt.
Bin ich dazu verpflichetet? Oder in wie Weit bin ich dazu verpflichtet?
Gruß
heute erreichte mich ein Schreiben des Jobcenters worin gefordert wird, dass ich ab 01/2009 bis 12/2012 die abschließende EKS und die Kontoauszüge für die Zeit (ungeschwärzt) sowie die Steuerbescheide.
Weiterhin in Kopie> BWA mit Sachkonten und Summen- und Saldenlisten als auch Kassenbuch, alle Ausgangsrechnungen bzw. Barzahlungsquittungen usw.
Ich habe einen Gewerbeschein im Nebenerwerb, die abschließenden EKS, Rechnungen usw. wurden jedoch beim Weiterbewilligungsantrag immer abgegeben, da ansonsten ja keine Weiterbewilligung erfolgt.
Bin ich dazu verpflichetet? Oder in wie Weit bin ich dazu verpflichtet?
Gruß