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Auskunftsbogen "Angaben zur häuslichen Situation"

Verfasst: 12.01.2006 13:17
von PPP
Hallo.

Hat jemand Erfahrungen mit o.g. Fragebogen der seitens der ARGE zur Feststellung einer "eheähnlichen Gemeinschaft" genutzt wird.

Ist das Ding zulässig?
Lässt sich anhand eines Fragebogens (Wer wäscht die Wäsche? Wer bügelt Sie? Wer kauft ein? Gemeinsame Konten? Gemeinsam genutzte Räume? usw.) überhaupt eine "eheähnliche Gemeinschaft" festmachen ?

Als mir der Wisch unter die Nase gehalten wurde und ich mir den Schrieb anschaute und schon einpacken wollte um Ihn, wie alle anderen Anträge auch, zu hause auszufüllen wurde mir das Ding mit den Worten "Der muss hier unter Aufsicht ausgefüllt werden" entrissen. Das machte mich stutzig.

Sollte jemand diesbezüglich Infos haben bitte her damit. Habe auch schon das Internet bemüht aber darüber nichts gefunden :(

So Long
PPP

Verfasst: 12.01.2006 18:29
von Daniel81
hallo ppp,

also Erfahrungen diesbezüglich habe ich mit diesen Bogen noch nicht gemacht. Eigentlich ist es legetim, wo du diesen Bogen ausfüllst, denn mit deiner Unterschrift bestätigst du ja deine Richtigkeit der gemachten Angaben.
Das Amt muss dies erstmal so hinnehmen. Sollten jedoch zweifel aufkommen werden sie eh irgendwann mal zu besuch kommen. Und nochwas zu den Fragen: Eine eheähnliche Gemeinschaft fängst schon denn an, wenn einem unter die Arme gegriffen wird (Einkaufen,Geldangelegenheiten usw) deswegen wollen sie auch wissen, wie du schon sagtest: Wer wäscht die Wäsche, welche Räume werden genußt und dieser ganze Schnulli, sagtst du nähmlich wir führen keine eheähnliche Gemeinschaft, und kreuzt an das sie dir die Wäsche wäscht, naja du weißt schon...... denn hat sich das erledigt.

Gruß Daniel

Verfasst: 13.01.2006 12:49
von Gast
Nur feste Lebenspartner müssen zahlen

Darmstadt · Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners dürfen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nur unter strengen Bedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen klar. Das Zusammenleben mit einer gemeinsamen Meldeanschrift sei dafür noch kein ausreichender Anhaltspunkt.

Laut der beiden rechtskräftigen Beschlüsse handelt es sich nur dann um eine eheähnliche Gemeinschaft, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt ist und über eine reine Haushalts- und Wohngemeinschaft hinausgeht. Dabei müssen die Behörden berücksichtigen, wie ernsthaft und kontinuierlich die Beziehung der Betroffenen ist und ob Anzeichen wie die gemeinsame Versorgung von Angehörigen auf ein gegenseitiges Einstehen hindeuten. Zudem dürfe sich die Prüfung nicht auf einen länger zurückliegenden Hausbesuch stützen. dpa

Az.:L 7 AS 1/05 ER und L 7 AS 18/05 ER
Es gibt dazu noch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, einfach mal googeln. Nicht bangemachen lassen.

Verfasst: 16.01.2006 15:43
von Alex
Moin Moin,

schau mal hier rein:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ab85bd8684

Ach ja, du musst den Antrag nicht unter den Augen deines SB ausfüllen, das ist Blödsinn.
Mir wurde der Wisch zugeschickt......

Gruß Alex