Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hat jemand Erfahrungen mit o.g. Fragebogen der seitens der ARGE zur Feststellung einer "eheähnlichen Gemeinschaft" genutzt wird.
Ist das Ding zulässig?
Lässt sich anhand eines Fragebogens (Wer wäscht die Wäsche? Wer bügelt Sie? Wer kauft ein? Gemeinsame Konten? Gemeinsam genutzte Räume? usw.) überhaupt eine "eheähnliche Gemeinschaft" festmachen ?
Als mir der Wisch unter die Nase gehalten wurde und ich mir den Schrieb anschaute und schon einpacken wollte um Ihn, wie alle anderen Anträge auch, zu hause auszufüllen wurde mir das Ding mit den Worten "Der muss hier unter Aufsicht ausgefüllt werden" entrissen. Das machte mich stutzig.
Sollte jemand diesbezüglich Infos haben bitte her damit. Habe auch schon das Internet bemüht aber darüber nichts gefunden
also Erfahrungen diesbezüglich habe ich mit diesen Bogen noch nicht gemacht. Eigentlich ist es legetim, wo du diesen Bogen ausfüllst, denn mit deiner Unterschrift bestätigst du ja deine Richtigkeit der gemachten Angaben.
Das Amt muss dies erstmal so hinnehmen. Sollten jedoch zweifel aufkommen werden sie eh irgendwann mal zu besuch kommen. Und nochwas zu den Fragen: Eine eheähnliche Gemeinschaft fängst schon denn an, wenn einem unter die Arme gegriffen wird (Einkaufen,Geldangelegenheiten usw) deswegen wollen sie auch wissen, wie du schon sagtest: Wer wäscht die Wäsche, welche Räume werden genußt und dieser ganze Schnulli, sagtst du nähmlich wir führen keine eheähnliche Gemeinschaft, und kreuzt an das sie dir die Wäsche wäscht, naja du weißt schon...... denn hat sich das erledigt.
Darmstadt · Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners dürfen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nur unter strengen Bedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen klar. Das Zusammenleben mit einer gemeinsamen Meldeanschrift sei dafür noch kein ausreichender Anhaltspunkt.
Laut der beiden rechtskräftigen Beschlüsse handelt es sich nur dann um eine eheähnliche Gemeinschaft, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt ist und über eine reine Haushalts- und Wohngemeinschaft hinausgeht. Dabei müssen die Behörden berücksichtigen, wie ernsthaft und kontinuierlich die Beziehung der Betroffenen ist und ob Anzeichen wie die gemeinsame Versorgung von Angehörigen auf ein gegenseitiges Einstehen hindeuten. Zudem dürfe sich die Prüfung nicht auf einen länger zurückliegenden Hausbesuch stützen. dpa
Az.:L 7 AS 1/05 ER und L 7 AS 18/05 ER
Es gibt dazu noch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, einfach mal googeln. Nicht bangemachen lassen.
Zuletzt geändert von Gast am 17.01.2006 10:40, insgesamt 1-mal geändert.