Und noch mehr Ärger mit der Arge wegen Verein

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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schlummi214
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Und noch mehr Ärger mit der Arge wegen Verein

Beitrag von schlummi214 »

Hallo Leute...
mein Ärger mit der ARGE reisst einfach nicht ab:
Wie Ihr sicherlich wisst bin ich Gründer und Vorstand eines gemeinnützigen und mildtätigen Computervereins.
Dieser Verein refinanziert sich überwiegend von Einnahmen aus Tätigkeiten, die ICH selbst erbringe. Unter anderem auch aus Dozentenarbeit, wobei ich in Eigenschaft als Vereinsvorstand in einer Gesamtschule und einer öffentlichen Einrichtung hier in Hamburg erbringe. Über diese Tätigkeiten besteht auch ein Vertrag der zwischen der jeweiligen Einrichtung und dem Verein geschlossen wurde. Dieses Honorar wird auch auf ein Vereinskonto eingezahlt.
Nun verlangt die ARGE Nachweise und Verträge von mir als Privatperson um diese als Einkommen für mich anrechnen zu können.
Kann mir jemand - vielleicht sogar DJTermi oder Melinde - bestätigen dass dieses nicht zulässig ist, vielleicht sogar eine Gesetzesgrundlage geben?
Das Vereinsgeld gehört doch nicht mir, sondern allen mehr als 130 Vereinsmitgliedern
Die Arge hat mir Zeit bis 15.3.13 gegeben...
Vielen Dank an alle die antworten können. Ich bin sicher, dass dieses nicht das Letzte von der ARGE sein wird :evil:
Grüße aus Hamburg
Schlummi 214
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo schlummi214,

schade das sich Melinde und DJ Termi noch nicht gemeldet haben.
Ich bin in der Sache zwar selber nicht kundig ( dazu ist es zu selten der Fall und ich hatte das noch nie). Habe jedoch diese Seite gefunden:
http://www.buergergesellschaft.de/praxi ... no_cache=1
sie beschäftigt sich mit Vereinen und dazugehörige Fragen auch ALG2.
Nun hoff ich das deine Fragen dort beantwortet werden können.

Meinem Gefühl nach hast du recht, es handelt sich um Vereinseinnahmen, welche durch deine Ehrenamtliche Tätigkeit zustande kommen, also ergo nicht um deine Einnahmen. Ich Denke das man da doch besser einen Anwalt einschalten sollte....
leider nicht mehr dazu....

LG und viel Erfolg Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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schlummi214
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Beitrag von schlummi214 »

...diese Seite ist wirklich interessant. Ich habe viele ähnliche Seiten durchgelesen. Aber alle beziehen sich darauf, dass eine "Privatperson" dieses durchführt.
Ich mache diese Arbeiten als Vereinsvorstand um damit Kosten decken zu können. Und genau dieser feine Unterschied ist nirgendswo zu finden.

Aber der Anwalt für Sozialrecht steht schon " Gewehr bei Fuß " um im Falle einer Sanktion tätig werden zu können.
Bisher sind 10 Tage verstrichen, ohne das die ARGE sich gemeldet hat.
Ich warte ab..... etwas Anderes bleibt mir auch nicht übrig...

aus dem hohen Norden

Schlummi214
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ich lese das leider erst Heute.
Ich muss mich da mal schlau machen, weil, die Situation kenn ich so nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
schlummi214
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Vielen Dank erstmal für Eure Mühe...

Beitrag von schlummi214 »

ich kann mir gut vorstellen, dass unsere Situation nicht so oft vorkommt.
Auch ich habe gemerkt und befürchte, dass es keine Gesetzesgrundlage für uns gibt.
"Wer ist denn auch schon als Hartzi so blöd und ackert den ganzen Tag für nichts und wieder nichts???"
Schwer zu glauben, aber es ist so: WIR machen es!!!

Aber es muss dennoch für uns möglich sein für Bedürftige der ARGE etwas Gutes zu tun, Praktikantenplatz auch für die ARGE bereitzustellen ohne das es dem Staat etwas kostet. 1557 bis heute komplette abgegebene Computeranlagen = 1557 Chancen aus Hartz4 rauszukommen = 1557 Chancen für Kinder in der Schule mithalten zu können
Wenn diese Gleichung nicht aufgeht...... denn bin ich hier in Deutschland fehl am Platz.
Kann uns denn gleiche ARGE dafür nicht einfach in Ruhe arbeiten lassen anstatt uns zu drohen und kaputtmachen zu wollen???
Und wenn es wirklich keine Gesetzesgrundlage dafür gibt ist Menschlichkeit und der normale Menschenverstand gefragt.
Ist sowas denn hier in Deutschland nicht mehr möglich ( vorhanden ) ???
Sorry, ich verstehe das Ganze nicht so wirklich. Vielleicht kann mich mal einer aufklären????

Schlummi214
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Du Schlummi214,

kannst du dir Vorstellen das du evtl. aus dem Vereinsvermögen ( man wie sich das anhört) für deine geleistete "Arbiet" einen Obulus von bis zu 50€ im Monat zu zahlen? das kann dir keine Arge der Welt wegnehmen und vllt. lässt man dich dann in ruhe... oder ma schaun, wieso stellst du nicht so ein Projekt auf die Füsse wie das hier die AWO machte... nur in anderer Richtung.... eben PC-Doctoren und so... mit Jobperspektive... dann lassen die Damen und Herrren dich vllt in ruhe und du kannst sogar damit Geld Verdienen...
Sicher ist nur das bei den großen Gemeinnützigen Vereinen Geld Verdient wird... zumindest in der Führungsebene...

Was leider sicher ist, wenn du Ehrenamtlich unterwegs bist, das du das Ehrenamt hinter eine so (blöde) Maßnahme stellen musst, was heisst das Sanktionen erteilt werden können wenn du nicht mitmachst bei der Maßnahme... bin ja auch Ehrenamtlich Unterwegs und musste alle Termine auf Nachmittags verlegen durch ne maßnahme... wobei ich hier nen Besseren Stand hab als Du, ich bin erheblich zu schwer zu Vermitteln, meine Gesundheitlichen einschränkungen sind zu schwer... jedoch Vollschichtig einsetzbar...


Dir jedenfalls viel Glück und Daumen drück

ziggi
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Hallo Ziggi,

Beitrag von schlummi214 »

das ist genau das, was wir nicht wollen. Es kann doch nicht im Sinne eines gemeinn. Vereines sein, Geld rauszuziehen um vor der Arge Ruhe zu haben. Ausserdem würde das im Gegensatz zu unserer Satzung stehen.
Und was das " Geldverdienen " angeht: Das ist unser Ziel. Aber erst wenn der Verein es finanziell zulässt. Aber bis dahin braucht es seine Zeit. Auch eine " normale Firma " braucht ca 5 Jahre bis es sich durchgesetzt hat. Und wir sind ca 3 1/2 Jahre dabei und werden immer bekannter und erfolgreicher.
Danke dir Ziggi für dein Vorschlag, aber erstmal heisst es für uns: Augen zu und durch.
Bin gespannt was DJTermie oder Melinde darüber finden wird ...

P.S. Wenn du möchtest, können wir dieses Thema gerne per eMail oder Messi weiter auschlachten
:wink:

Schlummi214
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Nun haben wir die Krönung...

Beitrag von schlummi214 »

Nun spinnen die in der Leistungsstelle total:
Nachdem ich denen geschrieben habe, dass ich nichts schicken kann weil nichts vorhanden ist - nachdem ich denen auch die vorhandenen Verträge in Kopie zugeschickt habe - haben sie uns beiden eine Sanktion von 100% reingehauen. D.h. für diesen Monat April sitzen wir ohne einen Cent da.
Keinen Sanktionsbescheid, nur eine Ankündigung haben wir bekommen. Somit haben wir auch keine Möglichkeit gegen ein Bescheid Einspruch einzulegen.
Also haben wir gestern per Fax ein Eilverfahren beim Sozialgericht mit PKH eingereicht, per Post gehen die Schreiben heute raus. RA weiss Bescheid.
Ist sowas von Seiten der ARGE überhaupt statthaft???
Grenzt sowas nicht an Willkür oder sogar an Amtsmissbrauch??
Wieso kann ein, sorry, " Schreibstuhlhengst " über das Sein und Nichtsein einfach so entscheiden??? Ich bin sicher, auch diese Herren haben ihre Vorschriften an denen sie sich halten müssen. Oder Melinde und Thermi????
Ich bin wirklich am überlegen ob man da nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Willkür einreichen sollte.
So langsam reicht es mir.

Schlummi 214
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Schlummi214,

ich würde Dienstaufsichtsbeschwerde reinhaun aber auch Strafantrag, wegen Willkürlicher falscher bearbeitung der Anträge, wegen Amtsmissbrauch und wegen Verletzung der grundrechte und hierdurch herbeigeführte Körperverletzung im Amt durch Amtsmissbrauch ...
Mobbing könnte das ja auch Darstellen...


Nun hoff ich das Melinde und TjTermi sich auch bald melden...

LG und kopf hoch Ziggi
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Beitrag von schlummi214 »

Hallo Ziggi,

aaalso.... Am 2.4. wurde von mir ein Eilverfahren mit Antrag auf PKH per Fax ans Sozialgericht geschickt. Heute kam bereits die Antwort, dass das Verfahren läuft. Nun noch einige schriftliche Erklärungen abgeben und dann abwarten. Allerdings wurde bereits mein Vorfall beim dem " Herrn Sachbearbeiter " angefordert.
Weiterer beabsichtigter Verlauf von uns nach Beendigung des Gerichtsverfahren:
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den " Herrn Sachbearbeiter " wegen Mobbing und Willkür
- Veröffentlichung dieser Sache in den Medien

Dein Vorschlag mit der Anzeige wegen Körperverletzung ist auch eine gute Idee....thx
Bin gespannt, ob und wann unser Geld nun kommt. Falls es nicht bis zum 15.4. eingegangen ist kann meine Frau auch nicht mehr zu ihren zugewiesen Lehrgang fahren, weil ja kein Geld vorhanden ist.
Gibt es denn auch wieder eine Sanktion weil wir unsere EGV nicht eingehalten haben?????????????

Wenn das nicht alles so traurig wäre, würde ich herzhaft über so viel Arroganz und Unsinn lachen können ....

Aus Hamburg - Rahlstedt

schlummi214
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Oh ja Schlummi214,

wegen
Falls es nicht bis zum 15.4. eingegangen ist kann meine Frau auch nicht mehr zu ihren zugewiesen Lehrgang fahren, weil ja kein Geld vorhanden ist.
Gibt es denn auch wieder eine Sanktion weil wir unsere EGV nicht eingehalten haben?????????????
da würde ich ein Schreiben verfassen, das es ummöglich ist einen Lehrgang zu Besuchen, sofern die Fahrtkosten nicht im "Vorfeld" erbracht würden,verweist auf"Arbeitshilfe Team Arbeit Hamburg" hier und hier

und kündigt die EGV vorsorglich für den Fall das man es nicht ermöglicht die Fahrtkosten zu Zahlen bevor die Masnahme beginnt.

Also ich würde wohl so vorgehen... Fragt ma euren Anwalt was der dazu sagt


LG Ziggi
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Beitrag von schlummi214 »

Du hast Recht, Ziggi...

Es ist wohl nicht so klar von mir gesagt worden: Meine Frau ist bereits seit 2 Monate in einem Lehrgang. Sie hat darum 3 Jahre mit der ARGE gekämpft.... JETZT hat sie ihn bekommen.
Und wenn wir kein Geld von der ARGE bekommen äääähm...... Wie kann sie denn den Lehrgang weiterbesuchen, den sie von der ARGE laut EGV besuchen muss????

Manno...ist das alles kompliziert
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Ja Schlummi,

das iss es, macht doch auch deswegen einen Strafantrag gegen den "Finanzsachbearbeiter" sofern nicht innerhalb kürzester Zeit Gelder (Fahrkarte/Benzingutschein) locker gemacht werden, ich würde ma sagen wegen Versuchter Unterschlagung denn die sehe ich darin, der Unterschlägt ja die Fahrtkosten, welche ja schon Beschieden wurden, wenn der die nicht anweist! Ich würde diesen SB mal kurz schriftlich darauf hinweisen, so in etwa,

Code: Alles auswählen

"sofern die Fahrtkosten zur erlangung der, bereits am tt.mm.jjjj Bewilligten leistung nach [§16a-f] auf dem Ihnen Bekannten Konto gutgeschrieben werden oder auf andere weise durch Sie an mich Frau .. übergeben werden, werde ich eine Prüfung der Strafbarkeit,  nach StGB Neunzehnter Abschnitt, gegen Sie Persönlich durch die Staatsanwaltschaft Prüfen lassen. Dies stellt weder eine Drohung noch eine Erpressung dar, denn ich Verweise hierbei lediglich auf Rechtliche jedem Bürger obliegende Pflicht meinerseits hin."
das wäre mein Text...
§ 246
Unterschlagung


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Quelle und weiterlesen
schau auch ma in dein Postfach ;)

LG Ziggi
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Hmmmmmmm.....

Beitrag von schlummi214 »

Heute geschah das grosse Wunder:
Die ARGE hat uns das gesamte Geld überwiesen!!!!!
Ich weiss nicht wer oder was den Anstoss dazu gegeben hat. Aber ich bin mir sicher, dass das noch nicht das Ende von diesem Spielchen ist. Bin gespannt, was die sich nun wieder einfallen lassen und wie es nächsten Monat mit der Überweisung aussieht. Ach ja.....:
Wer ersetzt uns uns denn nun eigentlich unsere Auslagen?? Wie z.B.
6 Briefe an Gerichte und Anwalt a 1,45 Euro
6 mal 30 Kopien der Unterlagen für SG?
div. Telefonate mit Anwalt etc????
Vielleicht sollten wir es der ARGE in Rechnung stellen?????

schlummi214
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Beitrag von Ziggi »

mh... villeicht kann man den schaden ja tatasächlich in rechnung stellen...
ma sehn...
BG-Nr.:000 000 000 0000, hier: Antrag auf erstattung der, aufgrund Vorsätzlich nicht erntrichteter Bedarfe, entstandene Auslagen zur Erlangung Geltenden Rechts.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sher geehrter Herr ...,

hiermit Beantragen wir, schlummi und Frau, die übernahme der gesammten Kosten zur Erlangung der uns, aufgrund der nicht gezahlten uns zustehenden Leistungen nach SGB2, entstandenen Kosten des Rechtsverkehrs.
Begründung: Am tt.mm.jjjj haben wir einen Bewilligungsbescheid erhalten, dieser hatte gültigkeit ab tt.mm.jjjj, leider wurde aufgrund uns nicht nachvollziehbaren Gründen die Leistung ohne weitere Vorwahnung eingestellt (nicht ausgezahlt). Worauf hin wir Anwaltlichen Rat einholten und auch das Sozialgericht wurde eingeschaltet. Nun haben Sie zwar zum 08.04.2013 die Leistungen wieder aufgenommen, jedoch wurden die in der Anlage näher Bezifferten kosten durch uns Geleistet. In der Berechnung der SGB2 Bedarfe sind jedoch weder Kosten des Rechtsverkehrs noch Kosten zur Wahrung seiner Rechtlichen Interessen oder aber auch ähnlichem einberechnet. Aufgrund dieser Tatsache entsteht uns nun eine Bedarfsunterdeckung von (?12€).
Wir Verweisen Vorsorglich auch darauf das es sich hier nicht um einen Bagatellbetrag handelt, denn wie die Sozialgerichte in der Vergangenheit in verschiedenen Rechtsstreiten schon Feststellten, sind Unterdeckungen des Bedarfes, sei es durch Auslagen für terminen von unter 6€ oder andere Ursachen, im Zusammenhang mit SGB2 immer als nicht zu Bagatellen Zählend gewertet, dies sogar durch das Bundessozialgericht Bestätigt. Somit Erbitten wir um sofortige und genaue Prüfung der Sachlage und um Überweisung der getätigten Auslagen. Bitte Bedenken Sie, das diese Auslagen nicht entstanden wären sofern Ihr Amt die Leistungen wie Beschieden Ausgezahlt hätten.
So oder so Ähnlich würde mein Antrag auf Kosten welche durch sowas entstanden sind aussehen, ich kenne ja nich eure Geschichte wie genau sich das verhalten hat aber.... ich schreib so..
Villeicht nimmt man den Antrag sogar an, denn laut aufschlüsselung sind solche Kosten nicht enthalten, guggst du hier ;)

LG Siggi
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Okay Ziggi...

Beitrag von schlummi214 »

... ich danke dir. Ich werde nun erstmal abwarten ob und wie der Prozess weiterläuft. Eine private Anzeige im Zivilprozess wegen Körperverletzung kommt auf jeden Fall, und der Antrag auf Kostenerstattung auch. Was haben wir noch zu verlieren??? Die haben uns nun so und so " auf dem Kieker"
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Einst ich las:

Man kan meinen Körper einsperren jedoch solange man meinen Geist nicht Beherschen kann, wird man mich nicht Brechen!

Daraus Entnahm ich:

Ich könnt mich alle (mal gern haben) aber niemals das Wasser mir Reichen ;)

Also Ergo, Kopf hoch und nicht verzagen, egal wie die euch auf den´m Kieker ham, die können euch nicht wirklich ans Zeugs Flicken, Ihr habt ja nichts Falsch gemacht!

OK ...
Zivilprozess...
ja...
aber auch Strafanzeige (da öffentliches Interresse durchaus Besteht) denn das ist Körperverletzung im Amt durch Amtsmißbrauch... zmindest sehe ich das so...

LG Siggi
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