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Unangemeldeter Besuch wegen Antrag auf zinsloses Darlehen

Verfasst: 22.02.2013 07:42
von Simone-
Hallo,

meine Waschmaschine ist kaputt gegangen, weshalb ich ein zinsloses Darlehen beantragt habe.

Aus dem Grund waren gestern zwei Personen vom Amt UNANGEMELDET vor meiner Türe. Man habe versucht mich anzurufen, mich aber nicht erreicht. Ich hatte auf meinem Handy genau zwei versäumte Anrufe von einer Nummer die ich nicht kannte. Eine Nachricht wurde aber nicht auf der Mailbox hinterlassen.

Als es klingelte, war ich eben im Begriff zu duschen, war aber noch nicht eingeseift. Also ging ich pitschnass schnell in den Flur zur Gegensprechanlage, vielleicht ist das nur ein Nachbar. Nein, es waren zwei Leute vom Amt.

Die Dame an der Gegensprechanlage sagte, sie kämen wegen der kaputten Waschmaschine und meinem Antrag auf zinsloses Darlehen. Ich sagte das sei jetzt schlecht, sie müssen ein anderes mal wiederkommen. Die Dame sagte, man habe versucht mich telefonisch zu erreichen und wenn ich sie jetzt nicht sofort einließe, würde mein Antrag direkt abgelehnt. Ich sagte, dann müsse sie eben 10 Minuten warten bis ich mich abgetrocktet habe. Das lehnte sie ab, es würde doch keine 10 Minuten dauern bis ich angezogen bin. Daß ich komplett nass war (auch meine langen Haare) interessierte die Dame nicht. Ich hätte sie SOFORT reinzulassen, sonst würde abgelehnt.

Mir blieb also nichts anderes übrig als den Türöffner zu drücken, mich notdürftig abzutrocknen und mit Handtuch um den Kopf und eins um den Körper gelegt, die Wohnungstüre zu öffnen.

Hier jetzt meine erste Frage:
Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtens?
Wenn nein, kann ich wegen diesem Vorgehen Beschwerde einlegen?
Zwar habe ich mir die Ausweise angesehen, die Namen konnte ich aber nicht aufschreiben. Ich bin schwer Sehbehindert (mit Behindertenausweis) und kann die kleine Schrift auf Ausweisen ohne Lupe nicht richtig lesen. Und wie hätte ich das machen sollen? Nur mit einem Handtuch bekleidet die Lupe holen und dann noch mit Zettel und Stift hantieren um die Namen aufzuschreiben?

Diese zwei Mitarbeiter gingen also in die Wohnung, standen vor der Waschmaschine und wollten wissen, was kaputt sei und ich solle das jetzt beweisen. Ich solle die Maschine anschalten, damit sie sehen, daß das Gerät nicht funktioniert. Solche Sprüche kamen. Ich sagte es war ein Techniker da der meinte, eine Reperatur rentiere sich nicht. Sie verlangten einen Kostenvoranschlag was eine Reperatur kosten würde.

Aber der Techniker den ich vor zwei Wochen herbestellt hatte, sagte mir eine Reperatur würde 250 Euro kosten (Lager kaputt) und verlangte von mir lediglich 5 Euro für die Anfahrt. Ich gab ihm die 5 Euro aber ohne einen Beleg zu nehmen. Dazu kann ich erwähnen, daß diese Firma seriös ist und ich keinen Grund daran hatte, an seiner Aussage zu zweifeln. Ich habe dann gleich nachdem diese Amts-Mitarbeiter weg waren dort angerufen, ob man mir nachträglich eine entsprechende "Bescheinigung, Kostenvoranschlag" oder was auch immer, ausstellen kann. Ob der das macht, werde ich aber erst (hoffentlich) heute erfahren.

Nun meine nächste Frage:
Falls ich vom Techniker keinen nachträglichen Bescheid (Rechnung oder sonst was) für die Aussage "Reperatur lohnt nicht" bekomme, kann man mir DESHALB dieses Darlehen ablehnen?

Zu allem Übel habe ich mich wegen der Sache auch noch erkältet.

Wäre super wenn mir jeman raten kann, wie ich weiter vorgehe und ob ich Beschwerde wegen dem Vorgehen der Mitarbeiter einreichen kann. Vielen Dank schon mal für eure Auskünfte

Gruß
Simone

Verfasst: 25.02.2013 13:16
von Ziggi
Hallo Simone,

zu Frage 1
Nein das Vorgehen war nicht rechtens, du kannst da eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen auch wenn iu den Namen der zwei nicht hast, der muss festgehalten sein. Man hötte sich anmelden müssen! nicht ohne Termin kommen dürfen. Auch das es eigentlich eine Nötigung darstellt und in deinem Fall sogar Körperverletzung begangen wurde da du dich Erkältet hattest.

zu Frage 2,
sofern dein Techniker keinen KVA gibt oder der KVA (wie inzwischen üblich) Geld kostet, (lass dir das schreiben und was das Kostet, dann sollen die das auch Zahlen, diese kosten liegen dann ausserhalb des Dahrlehns) muss eben ein anderer Techniker kommen und nen KVA erstellen, lass dir dafür evtl.. ne kostenzusage geben.

hoffe das hilft dir

LG Ziggi