Kapital - Lebensversicherung wurde mit 60 ausgezahlt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Ketwiesel
Beiträge: 8
Registriert: 02.09.2006 08:45
Wohnort: wittenberge

Kapital - Lebensversicherung wurde mit 60 ausgezahlt

Beitrag von Ketwiesel »

Hallo,
wir sind seit 2006 in Hartz 4

Meine Frau und ich hatten vor der abeitslosigfkeit (2006 )jeder eine Kapitalslebensversicherung. Meine wurde 2009 ( mit 60 Jahren )augezahlt und und im Schonvermögen eingerechnet . Nur die Überschussanteile galten als Einnahmen.

Nun wurde die versicherung meiner Frau ausgezahlt 12 / 2012 ( auch mit 60 Jahren) , nun spricht das jobcenter von einnahmen , die erst verbraucht werden muss.

Unser schonvermögen ist so, das wir über die höchstgrenze nicht erreichen, mir auszahlung der versicherungs summe


Ich bräuchte Bestimmungen, Gesetze wo daraus hervorgeht das , diese versicherung nicht als einnahmen zählt.

Bitte Info

Gruss
ket
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Ketwiesel,

ganz wichtig um das Beantworten zu können ist, ob ihr diese Kapitallebensversicherung bei Antragstellung angegeben hattet.

Wenn ja, hatte ihr das schon angegeben und es sollte Schonvermögen darstellen.

Wenn Nein, ist es leider so das Ihr vergessen hattet Vermögen an zu geben (wovon ich nicht ausgehe) und es somit nihctmehr als Schonvermögen angesehen wird.

Also ma Proforma Wiederspruch einlegen und angenben das das Geld ja als Schonvermögen angesehen werden sollte, da vor/bei antragstellung angegeben.
Es sei denn, ihr seit sicher das ihr das nicht angegeben hattet....
Ich hoffe ma das ihr von euren Unterlagen (Antragstellung 2006) ne Kopie habt und da das von dir als Schonvermögen anerkannt wurde, sollte das deiner Frau genau so angegeben worden sein und genau darauf kommt es an ob es sich um Vermögen oder Einkommen handelt....
zumindest meine ich das so in Urteilen gelesen zu haben....

Hier steht das von der ARGE JC geschriebene dazu....

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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