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Bürgerarbeit ünterliegt TVöD???

Verfasst: 21.01.2013 23:38
von catrinh1976
Hier mal eine Frage in eigener Sache:
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass Bürgerarbeit dem TVöD unterliegt (VG 21 K 1480/12.PVL). Was heisst das denn nun für mich als Bürgerarbeiterin? Oder vielmehr: was könnte es heissen? Soll ich mal in der Personalabteilung nachfragen?
Danke schön!

Verfasst: 22.01.2013 09:12
von Ziggi
Hallo catrinh1976,

erstmal nichts! da das Urteil noch nicht Rechtskräftig ist...
da heißt es noch abwarten und tee trinken.

Naja, wenn dann frag mal bei eurem Betriebsrat nach, denn der kann dir da am meissten zu sagen was das für dich bedeutet ;)

Ich weiss ja auch nicht ob du in besagtem brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming als Bürgerarbeiterin tätig bist, wenn ja dann sollte, da der Betriebsrat das Urteil erwirkt hat, die Personalabteilung nach kurzer Zeit auf die Besagten "BürgerarbeiterInnen" zukommen und die Gelder würden in den Tarif eingruppiert.
Eigentlich heisst das, wenn und vorausgesetz das urteil bleibt bestehen und wird Rechtskräftig (was ich echt hoffe), das von Amts wegen alle (egal in welcher Stadt) "BürgerarbeiterInnen" in Tarifgruppen eingegliedert werden müssten. Was jedoch nicht in allen fällen bedeutet das man Besser Bezahlt würde, es kommt da eben darauf an in welche Tarifgruppe man eingruppiert wird, ob das nun mehr ist? weiss ich nicht ABER der Status ändert sich ein wenig von Arbeitslosem mit sonderstellung als BürgerarbeiterIn in BeschäftigteR im öffentlichen Dienst.


Mehr kann man 6Tage nach dem nicht Rechtskräftigen Urteil noch nicht sagen...
leider

Gruß Ziggi

Verfasst: 22.01.2013 16:08
von catrinh1976
Hallo Ziggi!

Na, dann warte ich mal ab... Wäre aber z.B. hinsichtlich Urlaubsanspruch schon ein Unterschied ;) Ob finanziell mehr davon bliebe, ist eher zweitrangig, da es trotzdem nicht reichen würde, um aus Hartz IV rauszukommen (bei mir jedenfalls nicht!) und aus welchem Topf wieviel kommt ist mir unter dem Strich ziemlich wurscht...

Verfasst: 22.01.2013 19:32
von Ziggi
Nunja catrinh1976,

ganz so ist es nicht, denn wenn man Bürgerarbeit macht welche im Nachhinein als "Arbeitsstelle" nach Tarief zu zahlen ist, sollte doch zu Prüfen sein in wie weit auf das erzielte Einkommen Freibeträge anzurechnen gewesen waren und damit sogar evtl. eine Nachzahlung von beiden Seiten zu erwarten sein könnte.
Ich mein wenn man 1500€ Brutto verdient (aus Arbeit) hat man ohne Kinder
einen mindestfreibetrag (selbstbehalt) 100GFB+180FB+20FB= 300€ mit Kindern 100GFB+180FB+50FB= 330€
also um die 300€ mehr in der tasche die man zusätzlich zu dem ALG2 behalten kann, evtl. bei höheren Ausgaben die nachweisslich höher als der GFB sind wird das sogar mehr...

also ich Denk das ist auch nicht unerheblich, zu dem Urlaubsanspruch der dann höher werden würde...

LG Ziggi

Verfasst: 22.01.2013 22:33
von catrinh1976
Ah, ok... So weit habe ich noch gar nicht gedacht... Wobei ich bei einer 20-Std.-Woche wohl nicht so schnell 1500 € verdiene :lol: Aber ich werde die Thematik auf jeden Fall im Auge behalten, könnte ja noch interessant werden!

Ich finde dieses Forum übrigens echt klasse und danke für die Antwort/en!!!

Verfasst: 24.01.2013 00:53
von Ziggi
Naja bei 20Std Woche ist das ein Teilzeitjob...
sagen wir 700€ Mtl... dann 100GFB+120FB=220€ mahr als "normal"..
ja im Auge behalten und wie gesagt Betriebsrat darauf anhauen...