Hier mal eine Frage in eigener Sache:
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass Bürgerarbeit dem TVöD unterliegt (VG 21 K 1480/12.PVL). Was heisst das denn nun für mich als Bürgerarbeiterin? Oder vielmehr: was könnte es heissen? Soll ich mal in der Personalabteilung nachfragen?
Danke schön!
Bürgerarbeit ünterliegt TVöD???
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Hallo catrinh1976,
erstmal nichts! da das Urteil noch nicht Rechtskräftig ist...
da heißt es noch abwarten und tee trinken.
Naja, wenn dann frag mal bei eurem Betriebsrat nach, denn der kann dir da am meissten zu sagen was das für dich bedeutet
Ich weiss ja auch nicht ob du in besagtem brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming als Bürgerarbeiterin tätig bist, wenn ja dann sollte, da der Betriebsrat das Urteil erwirkt hat, die Personalabteilung nach kurzer Zeit auf die Besagten "BürgerarbeiterInnen" zukommen und die Gelder würden in den Tarif eingruppiert.
Eigentlich heisst das, wenn und vorausgesetz das urteil bleibt bestehen und wird Rechtskräftig (was ich echt hoffe), das von Amts wegen alle (egal in welcher Stadt) "BürgerarbeiterInnen" in Tarifgruppen eingegliedert werden müssten. Was jedoch nicht in allen fällen bedeutet das man Besser Bezahlt würde, es kommt da eben darauf an in welche Tarifgruppe man eingruppiert wird, ob das nun mehr ist? weiss ich nicht ABER der Status ändert sich ein wenig von Arbeitslosem mit sonderstellung als BürgerarbeiterIn in BeschäftigteR im öffentlichen Dienst.
Mehr kann man 6Tage nach dem nicht Rechtskräftigen Urteil noch nicht sagen...
leider
Gruß Ziggi
erstmal nichts! da das Urteil noch nicht Rechtskräftig ist...
da heißt es noch abwarten und tee trinken.
Naja, wenn dann frag mal bei eurem Betriebsrat nach, denn der kann dir da am meissten zu sagen was das für dich bedeutet

Ich weiss ja auch nicht ob du in besagtem brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming als Bürgerarbeiterin tätig bist, wenn ja dann sollte, da der Betriebsrat das Urteil erwirkt hat, die Personalabteilung nach kurzer Zeit auf die Besagten "BürgerarbeiterInnen" zukommen und die Gelder würden in den Tarif eingruppiert.
Eigentlich heisst das, wenn und vorausgesetz das urteil bleibt bestehen und wird Rechtskräftig (was ich echt hoffe), das von Amts wegen alle (egal in welcher Stadt) "BürgerarbeiterInnen" in Tarifgruppen eingegliedert werden müssten. Was jedoch nicht in allen fällen bedeutet das man Besser Bezahlt würde, es kommt da eben darauf an in welche Tarifgruppe man eingruppiert wird, ob das nun mehr ist? weiss ich nicht ABER der Status ändert sich ein wenig von Arbeitslosem mit sonderstellung als BürgerarbeiterIn in BeschäftigteR im öffentlichen Dienst.
Mehr kann man 6Tage nach dem nicht Rechtskräftigen Urteil noch nicht sagen...
leider
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hallo Ziggi!
Na, dann warte ich mal ab... Wäre aber z.B. hinsichtlich Urlaubsanspruch schon ein Unterschied
Ob finanziell mehr davon bliebe, ist eher zweitrangig, da es trotzdem nicht reichen würde, um aus Hartz IV rauszukommen (bei mir jedenfalls nicht!) und aus welchem Topf wieviel kommt ist mir unter dem Strich ziemlich wurscht...
Na, dann warte ich mal ab... Wäre aber z.B. hinsichtlich Urlaubsanspruch schon ein Unterschied

Nunja catrinh1976,
ganz so ist es nicht, denn wenn man Bürgerarbeit macht welche im Nachhinein als "Arbeitsstelle" nach Tarief zu zahlen ist, sollte doch zu Prüfen sein in wie weit auf das erzielte Einkommen Freibeträge anzurechnen gewesen waren und damit sogar evtl. eine Nachzahlung von beiden Seiten zu erwarten sein könnte.
Ich mein wenn man 1500€ Brutto verdient (aus Arbeit) hat man ohne Kinder
einen mindestfreibetrag (selbstbehalt) 100GFB+180FB+20FB= 300€ mit Kindern 100GFB+180FB+50FB= 330€
also um die 300€ mehr in der tasche die man zusätzlich zu dem ALG2 behalten kann, evtl. bei höheren Ausgaben die nachweisslich höher als der GFB sind wird das sogar mehr...
also ich Denk das ist auch nicht unerheblich, zu dem Urlaubsanspruch der dann höher werden würde...
LG Ziggi
ganz so ist es nicht, denn wenn man Bürgerarbeit macht welche im Nachhinein als "Arbeitsstelle" nach Tarief zu zahlen ist, sollte doch zu Prüfen sein in wie weit auf das erzielte Einkommen Freibeträge anzurechnen gewesen waren und damit sogar evtl. eine Nachzahlung von beiden Seiten zu erwarten sein könnte.
Ich mein wenn man 1500€ Brutto verdient (aus Arbeit) hat man ohne Kinder
einen mindestfreibetrag (selbstbehalt) 100GFB+180FB+20FB= 300€ mit Kindern 100GFB+180FB+50FB= 330€
also um die 300€ mehr in der tasche die man zusätzlich zu dem ALG2 behalten kann, evtl. bei höheren Ausgaben die nachweisslich höher als der GFB sind wird das sogar mehr...
also ich Denk das ist auch nicht unerheblich, zu dem Urlaubsanspruch der dann höher werden würde...
LG Ziggi
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Naja bei 20Std Woche ist das ein Teilzeitjob...
sagen wir 700€ Mtl... dann 100GFB+120FB=220€ mahr als "normal"..
ja im Auge behalten und wie gesagt Betriebsrat darauf anhauen...
sagen wir 700€ Mtl... dann 100GFB+120FB=220€ mahr als "normal"..
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