Hallo
Ich habe vom Jobcenter einen PKW finanziert bekommen und die Arbeitsstelle im November 2012 angetreten. Die Arbeitsstelle ist Pkw abhängig.Nun verlangt die Pkw Haftpflicht eine jährliche Zahlung da ich den Führerschein noch keine 3 Jahre habe, Ich muss nun 1560 Euro bezahlen und weiss nicht wie, ist es möglich diese Summe als Darlehen vom Jobcenter zuerhalten...
Pkw Haftplicht
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo andy,
das höngt schon von dem Jobcenter ab, denn das ist wenn überhaupt eine kannleistung. da dein Fallmanager schon den PKW via Darlehen gegeben hat sollte das wohl gehen aber ich würde diese Versicherung nicht nehmen, da du ja die Wahl hast geh und schau mal im Internet auf den UNABHÄNGIGEN vergleichsseiten nach verschiedenen KFZ Versicherungen, da gibt es ne menge die günstig sind und auch 3 Monatliche oder sogar Monatliche Zahlung akzeptiren. Das die zahlung aufgrund von Führerscheinerhalt auf 1Jahr im Voraus ist, hab ich ehrlich zuvor niocht gehört und mein Versicherungsmakler (unabhänig) hat mir auf Tel. anfrage gesagt Finger weg von solcvh unseriösen Versuicherungen.
Ach und auch wenn du das Auto nu schon mit dieser Versicherung angemeldet haben solltest, so kannst du trotz allem bevor der Vertrag Steht eine ander Versicherung wählen.
LG Ziggi
das höngt schon von dem Jobcenter ab, denn das ist wenn überhaupt eine kannleistung. da dein Fallmanager schon den PKW via Darlehen gegeben hat sollte das wohl gehen aber ich würde diese Versicherung nicht nehmen, da du ja die Wahl hast geh und schau mal im Internet auf den UNABHÄNGIGEN vergleichsseiten nach verschiedenen KFZ Versicherungen, da gibt es ne menge die günstig sind und auch 3 Monatliche oder sogar Monatliche Zahlung akzeptiren. Das die zahlung aufgrund von Führerscheinerhalt auf 1Jahr im Voraus ist, hab ich ehrlich zuvor niocht gehört und mein Versicherungsmakler (unabhänig) hat mir auf Tel. anfrage gesagt Finger weg von solcvh unseriösen Versuicherungen.
Ach und auch wenn du das Auto nu schon mit dieser Versicherung angemeldet haben solltest, so kannst du trotz allem bevor der Vertrag Steht eine ander Versicherung wählen.
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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