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Elternverantwortung bei Eigenkündigung

Verfasst: 13.01.2013 20:10
von eternit
Hallo,
ich habe einen Sohn, der bei der Kommune arbeitet und mittlerweile unkündbar ist.
Wenn nun die bereits seit Jahren bestehende Beziehung scheitert ist es möglich, dass er, aus dieser vom Arbeitgeber unkündbaren Stellung, kündigt. Er wird dann wahrscheinlich wieder an den Bodensee umziehen.
Wie schon passiert, bekommt er dort keine Stellung.
Frage: Wenn er ALG 2 beantragt, bzw. bekommt, inwiefern können wir als Eltern zum Unterhalt hinzugezogen werden?
Er hat sich doch vorsätzlich in diese Lage gebracht.
Ist das für die Auszahlung von ALG 2 überhaupt relevant?
( Das man schon verrückt sein muß um dies zu tun, ist mir klar )

Gruß
Eternit

Verfasst: 14.01.2013 18:32
von Melinde
Hallo eternit

Der Sohn wird voraussichtlich erstmal Anspruch auf Alg I haben, dort kassiert er eine dreimonatige Sperre wenn er selber kündigt.
Siehe SGB III § 159

Unterhaltspflicht für Eltern für ihre Kinder endet mit Abschluss der ersten Berufsausbildung.

Gruss