Elternverantwortung bei Eigenkündigung
Verfasst: 13.01.2013 20:10
Hallo,
ich habe einen Sohn, der bei der Kommune arbeitet und mittlerweile unkündbar ist.
Wenn nun die bereits seit Jahren bestehende Beziehung scheitert ist es möglich, dass er, aus dieser vom Arbeitgeber unkündbaren Stellung, kündigt. Er wird dann wahrscheinlich wieder an den Bodensee umziehen.
Wie schon passiert, bekommt er dort keine Stellung.
Frage: Wenn er ALG 2 beantragt, bzw. bekommt, inwiefern können wir als Eltern zum Unterhalt hinzugezogen werden?
Er hat sich doch vorsätzlich in diese Lage gebracht.
Ist das für die Auszahlung von ALG 2 überhaupt relevant?
( Das man schon verrückt sein muß um dies zu tun, ist mir klar )
Gruß
Eternit
ich habe einen Sohn, der bei der Kommune arbeitet und mittlerweile unkündbar ist.
Wenn nun die bereits seit Jahren bestehende Beziehung scheitert ist es möglich, dass er, aus dieser vom Arbeitgeber unkündbaren Stellung, kündigt. Er wird dann wahrscheinlich wieder an den Bodensee umziehen.
Wie schon passiert, bekommt er dort keine Stellung.
Frage: Wenn er ALG 2 beantragt, bzw. bekommt, inwiefern können wir als Eltern zum Unterhalt hinzugezogen werden?
Er hat sich doch vorsätzlich in diese Lage gebracht.
Ist das für die Auszahlung von ALG 2 überhaupt relevant?
( Das man schon verrückt sein muß um dies zu tun, ist mir klar )
Gruß
Eternit