Hallo,
ich habe einen Sohn, der bei der Kommune arbeitet und mittlerweile unkündbar ist.
Wenn nun die bereits seit Jahren bestehende Beziehung scheitert ist es möglich, dass er, aus dieser vom Arbeitgeber unkündbaren Stellung, kündigt. Er wird dann wahrscheinlich wieder an den Bodensee umziehen.
Wie schon passiert, bekommt er dort keine Stellung.
Frage: Wenn er ALG 2 beantragt, bzw. bekommt, inwiefern können wir als Eltern zum Unterhalt hinzugezogen werden?
Er hat sich doch vorsätzlich in diese Lage gebracht.
Ist das für die Auszahlung von ALG 2 überhaupt relevant?
( Das man schon verrückt sein muß um dies zu tun, ist mir klar )
Gruß
Eternit
Elternverantwortung bei Eigenkündigung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo eternit
Der Sohn wird voraussichtlich erstmal Anspruch auf Alg I haben, dort kassiert er eine dreimonatige Sperre wenn er selber kündigt.
Siehe SGB III § 159
Unterhaltspflicht für Eltern für ihre Kinder endet mit Abschluss der ersten Berufsausbildung.
Gruss
Der Sohn wird voraussichtlich erstmal Anspruch auf Alg I haben, dort kassiert er eine dreimonatige Sperre wenn er selber kündigt.
Siehe SGB III § 159
Unterhaltspflicht für Eltern für ihre Kinder endet mit Abschluss der ersten Berufsausbildung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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