Widerspruch sei unzulässig
Verfasst: 16.12.2012 17:37
Ich habe gegen einen Bewilligungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter in Hamburg eingelegt, da dieser, nach vorheriger Prüfung durch die ö.ffentliche Rechtsauskunft, fehlerhaft ist. Der Bewilligungsbescheid ist auf den 18.10.2012 datiert. Mein Widerspruch ging beim zuständigen Jobcenter am 23.10.2012 ein, hierüber erhielt ich einen Brief. Jetzt erhielt ich am 15.12.2012 einen Bescheid von der Widerspruchstelle, das mein Widerspruch unzulässig sei, mit der Begründung, das der Bescheid am 18.09.2012 bei der Post aufgegeben worden sei und folglich am 21.09.2012 als bekannt gegeben gilt. Sie schreiben, das nach § 37 Abs. 2 SGB X der Bescheid mit dem 3. Tag nach Aufgabe bei der Post als bekannt gegeben gilt.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag danach, also am 22.09.2012 und beträgt einen Monat. Wenn das Ende der Froist auf einen Sonntag fällt, dann gilt der nächste Werktag. Sie geben dann den Montag, den 22.10.2012 als Ablauf der Widerspruchsfrist an. Sie teilen mir mit, dass mein Widerspruch erst am 23.10.2012 eingegangen sei, und somit die Frist ohne erkennbaren Grund verstrichen ist.
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Da frage ich mich doch, wie sie einen Bewilliungsbescheid am 18.09.2012 bei der Post aufgegeben haben wollen, wenn dieser doch erst am 18.10.2012 geschrieben wurde? Das Datum auf dem Bescheid ist der 18.10.2012 und nicht der 18.09.2012. Versucht das Jobcenter Hamburg etwa hier einen Widerspruch einfach so vom Tisch zu wischen?
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag danach, also am 22.09.2012 und beträgt einen Monat. Wenn das Ende der Froist auf einen Sonntag fällt, dann gilt der nächste Werktag. Sie geben dann den Montag, den 22.10.2012 als Ablauf der Widerspruchsfrist an. Sie teilen mir mit, dass mein Widerspruch erst am 23.10.2012 eingegangen sei, und somit die Frist ohne erkennbaren Grund verstrichen ist.
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Da frage ich mich doch, wie sie einen Bewilliungsbescheid am 18.09.2012 bei der Post aufgegeben haben wollen, wenn dieser doch erst am 18.10.2012 geschrieben wurde? Das Datum auf dem Bescheid ist der 18.10.2012 und nicht der 18.09.2012. Versucht das Jobcenter Hamburg etwa hier einen Widerspruch einfach so vom Tisch zu wischen?