Seite 1 von 1

Zwang zum unbez. Praktikum???

Verfasst: 15.12.2012 14:35
von schlummi214
Hallo liebes Forum, nach langer Zeit leider mal wieder etwas von mir....

Kann ich - mit meinen fast 61 Jahren - als H4 Bezieher von der ARGE zu einem unbezahlten Praktikum gezwungen werden?

Bei meinen moatlichen Bewerbungen fällt mir immer wieder auf, das bei den Stellenangeboten ein Praktikum vorrausgesetzt wird. Damit haben meine Frau und ich bereits viele schlechte Erfahrungen machen müssen.
Kann mir nun die ARGE bei Ablehnung meinersteits eine Sanktion verhängen??
Mein logischen Menschenverstand sagt mir, dass mich keiner zur unbezahlten Arbeit verpflichten kann. Aber kann man heutzutage noch mit einem " logischen Menschenverstand " weiterkommen??

Euch allen einen schönen 3. Advent und ein frohes Weihnachtsfest

Verfasst: 16.12.2012 00:37
von Ziggi
Hallo schlummi214,

ja auch dir ein gesegneten 3. Advent.

Wegen dem Praktikum, iss nich ganz so einfach, hier greift einerseits §10 SGB II andererseits auch §2 SGB II ...
was sagt denn eure EGV sofern vorhanden dazu? ist es da absolut verlangt zur not ein Praktikum zu machen oder ob ihr das Verlangen könnt wenn ein Arbeitgeber und Ihr das mal miteinander versuchen wollt.

Nun ich habe hier gerade ein Praktikum absolviert weil ich wissen wollte ob ich noch/wieder Arbeiten kann trotz meiner erkrankung. Dafür habe ich meine erste EGV (auf meine initiative hin) abgeschlossen, da steht ausschliesslich drinne das ich bis zum 1,Feb 2013 ein vierwöchiges Praktikum bei demunddem Betrieb absolvieren darf, das daß JC sich verpflichtet mir die Fahrtkosten erstattet und ich mich nach beendigung, ob vorzeitig oder nicht bei meiner SB melden soll. Noch das übliche bla bla wegen der §§ über die Mitarbeit und das wars. Ich hab mein Praktikum seit Gestern Fertig und naja wer weiss.

Wie gesagt, solch ein Praktikum dient der Kennenlernphase und wenn ihr Bedenken habt das der AG euch nur für Umme haben will und euch nicht wirklich einstellen möchte, dann könnt Ihr ja gleich bei Abschluss des Praktikumsvertrages einpflegen lassen das ihr für den Fall der nicht einstellung ein Praktikumsgehalt (wie im Gesetz vorgesehen) abverlangt für die Zeit der Tätigkeit... lest dazu mal das hier!


Nu ich hoff ma das euch das hilft...

ziggi

Verfasst: 17.12.2012 11:39
von schlummi214
Vielen Dank Ziggi,
das war ja schon sehr aufschlussreich.
Unsere EGV sagt darüber speziell gar nichts aus, diese ist mehr allgemein gehalten. Allerdings ist dort auch aufgeführt, dass diese uns bei der Erhaltung und Förderung unseres Vereines unterstützen soll.

Mir geht es nicht um das Praktikum speziell, mir geht es einfach um die - wie ICH finde - Ungerechtigkeit der kostenlose Arbeitseinbringung.
Auch wir nehmen gerne Praktikanten an, speziell von der Hamburger Arbeitsassistenz, die aber freiwillig und gerne kommen. Finanziert wird dieses denn durch den Träger.
Ich finde es einfach eine Frechheit, das sowas heutzutage als " Gratis-Arbeitskraft" ausgenutzt werden kann.
Aber dieses steht hier ja nicht zur Debatte....

Vielen Dank erstmal...
aus Hamburg
schlummi 214

Verfasst: 16.11.2016 20:33
von yvie2002
Na ja so ist das manchmal