Partner bezieht ALG 2 was erwartet mich?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
mamba
Beiträge: 1
Registriert: 04.12.2012 20:40
Wohnort: München

Partner bezieht ALG 2 was erwartet mich?

Beitrag von mamba »

Hallo ihr lieben, mein Fall ist ziemlich individuell und ich komme nicht weiter, bzw tue ich mich sehr schwer, etwas herauszulesen, was auf unsere Situation passt. Ich würde einfach gern wissen was auf uns zukommt.

Hier die Fakten, danach die Fragen dazu:
> wir leben derzeit in getrennten Bundesländern/Wohnungen
> nach plötzlicher, schwerer Krankheit ist er nun halbinvalide und bezieht ALG 2
> ich verdiene im Durchschnitt 1600€
> er hat einen Sohn, muss derzeit aber keinen Unterhalt zahlen, da das Kind zu 50% bei der Mutter/zu 50% beim Vater lebt

Fragen:
1. In wie weit wird mein Gehalt eingerechnet, wenn wir zusammenziehen? Nicht als WG, sondern sofort als BG.

2. Wird mein Regelgehalt gerechnet, oder das Durchschnittsgehalt incl. Bonus usw?

3. Muss ich für seine Sozialversicherung aufkommen?

4. Zahle ich evtl. Unterhalt, sollte mein Partner unterhaltspflichtig seinem Sohn gegenüber werden?

5. Meine derzeitige Wohnung muss aufgrund meines Arbeitsverhältnisses bestehen bleiben, evtl. dann als 2. Wohnsitz-wird dies bei der gemeinsamen Berechnung berücksichtigt?

6. Ich zahle derzeit seine Schulden in regelmäßigen, nicht zu knappen Raten ab-wird dies berücksichtigt?

Ich weiß, dass sind viele Fragen, aber bitte gebt mir doch hinweise wo ich sowas genau nachlesen kann. Vielleicht steckt jemand in einer ähnlichen Situation.

Vielen Dank!
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo mamba,

mh nahclesen kannst du das hier. und hier

So danach seit Ihr ohne Trauschein erstmal ein Jahr noch keine gefestigte BG,es sei denn ihr sagt das ihr eine BG seit, sofern ihr eine BG( Bedarfs und einstehensgemeinschaft) seit, bist du zu allem verpflichtet was du gefragt hast, mit der KK weiss ich das jetzt nicht auswendig.

dann ist es dein Gehalt welches in voller höhe angerechnet werden würde, die Bedarfe wären dann 2*337€, Miete beider Wohnungen wenn die die Begründung akzeptieren Nebenkosten, sofern angemessen (da kommt es auf grösse und m²Preis an) und auch Heizung sofern angemessen.

Also summa summarum, rechnet es sich nicht als BG zusammen zu ziehen... man kommt schlechter weg.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten