Frage zum geförderten Arbeitsverhältnis

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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TiestosMom
Beiträge: 6
Registriert: 04.06.2009 15:43

Frage zum geförderten Arbeitsverhältnis

Beitrag von TiestosMom »

Hallöchen,

ich habe ab Januar eine Vollzeitstelle die über ein gefördertes Arbeitsverhältnis nach § 16e SGB II läuft.
Auf meinem Schreiben steht Lohn/Gehalt TvöD.

Die Stelle wirt als Hauswirtschaftskraft in einer KiTa sein.

Kann mir jemand sagen was ich ca. verdienen werde? Ich denke das ich kein ALG2 dann mehr bekommen würde, was ich sehr toll fände. Die Stelle ist dann mit 39 Std./Woche besetzt.

Kann mir da jemand mehr zu sagen?

Herzlichen Dank MOM
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo TiestosMom,

du sagtest es ist eine Geförderte Arbeitsstelle, dann musst du auch einen Arbeitsvertrag haben in dem dein Lohn/Gehalt vermerkt ist! Villeicht steht dort das du ??€/Std Brutto erhälst.

Ansonsten bekommst du wohl eine sog. Aufwandsentschädigung und auch die höhe dessen sollte irgendwo in den Unterlagen vermerkt sein. Das wäre dann wohl sowas wie ein Ein Euro Job oder ähnlich, dann würdest du für jede geleistetet Std. auch etwa 1€ zuzüglich zum ALG2 bekommen und auch Fahrtkostenzuschuss wenn nötig/möglich.

Das kannn man aber leider aus der Ferne nicht sagen, wir alle hier sind keine Hellseher, um eine konkrete Antwort geben zu können müssten wir den Schriftkram vorliegen haben, das ist aber nicht so.
Desshalab, schau dir alle deine Schriftstücke nochmal genau an, ich Denke bei genauem lesen ergibt sich die Antwort zu deiner Frage von alleine.

In jedem fall aber hast du mehr als zuvor, nicht viel aber immerhin; wenn das ein "Echter" Arbeitsvertrag ist, kann es auch sein das du sog. Aufstockende Leistungen bekommst, denn je nach Einkommen und nach abzug des Selbstbehaltes, kann es sein das du nicht über 300€ mehr als jetzt hast und dann greift auch wieder das ALG2. Demnach wären 39Std*1€/Std*4,33Wochen mit etwa 160-170€ mehr im Monat und wenn du ein Arbeitsverhältniss haben würdest, bis zu 300€ Mehr im Monat als bislang oder du würdest ganz ais den Leistungen fallen, das kann ich aber nicht glauben.

lg ziggi
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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
TiestosMom
Beiträge: 6
Registriert: 04.06.2009 15:43

Beitrag von TiestosMom »

Hallöchen,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also ich habe noch absolut keine Unterlagen, habe mich heut mit meiner Bewerbung beim Jugendamt vorgestellt, ich war dort auf Empfehlung von der Kita weil ich dort schon 1€ gejobbt habe. Also werd ich über die in den Kindergarten eingestellt, heisst ein richtiger Vertrag. Die Kita bekommt aber dafür Fördergelder von der Arge.

Ich werde den Vertrag erst noch bekommen und dachte mit meinen Angaben kann man vllt. was anfangen. Auf meinem bisherigen Schreiben der Arge steht halt nur das geförderte Arbeitsverhältnis § 16e SGBII und bei Lohn/Gehalt TvöD welches was mit den Leistungen von der Kita zu tun hat.

Ich denke ich werde von der Arge dann ganz weg sein (Gott sei Dank) und wenn überhaupt noch bissl Wohngeld bekommen, jedoch hätt ich gern gewusst mit welchem Lohn ich nachher rechnen kann.
Ich hab was im Kopf wovon ich ausgeh aber weiß es halt nicht, da der Vertrag ja auch noch nicht da ist.

LG MOM
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo TiestosMom

Eine § 16e Stelle ist zwar sozialversicherungspflichtig, allerdings nicht für Arbeitslosenversicherung.
Zuschüsse bekommt lediglich der Arbeitgeber der Dich einstellt, Tarif und Lohngruppe kannst Du dem Arbeitsvertrag entnehmen und überschlägig ausrechen was rauskommt hier

Weiteres auch mal hier lesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
TiestosMom
Beiträge: 6
Registriert: 04.06.2009 15:43

Beitrag von TiestosMom »

Vielen Dank.

Ja genau sowas wollte ich wissen.
Na dann muss ich wohl abwarten bis ich den Vertrag habe...schade.

Dann werde ich die Links mal nutzen.

Besten Dank und einen schönen Donnerstag.

LG MOM
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