ALG2 Forderung da BAB nicht komplett zurückerstattet hat

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Fairwind
Beiträge: 3
Registriert: 06.11.2012 08:40
Wohnort: Sachsen

ALG2 Forderung da BAB nicht komplett zurückerstattet hat

Beitrag von Fairwind »

So ich wende mich nun in, sagen wir mal vorletzter Instanz an euch.

Folgender Fall:
Ich bezog im Jahre 2010 ALG2. Am 29. September 10 habe ich eine überbetriebliche Ausbildung begonnen, die mir vom LRA vermittelt wurde.
Anfang Oktober bekam ich nochmal ALG2 Zahlung vond er ich den Monat über auch gelebt habe. Ende Oktober kam das erste "Gehalt", was eigentlich nur ein "Zuschuss zum Leben" (so nannten die das glaube ich) war in Höhe von 164 Euro.

Meine SB meinte ich solle mir keine Sorgen machen, das nötige Geld was die vorgestreckt haben holen die sich vom BAB zurück, schön und gut. Im November kam dann die erste BAB Zahlung wovon ich auch erstmal Miete etc begleichen musst (da ich schon im Rückstand war).

Nun schrieb das Amt aber eine Rückforderung in Höhe von ca 78 Euro die sie von mir bekommen wollen. Ich verstand erst gar nicht wieso habe sicherlich zig verschiedene male mit BAB und ALG2 Stelle telefoniert ohne Erfolg. Bin dann persönlich zum Amt und in die rechnungsstelle wo mir dieFfrau erklärte.

Das berechnete BAB ist "zu gering", also das BAB hat meinen kompletten Satz zurückerstattet dieser ist aber geringer als mein ALG2 Satz war und deshalb kommen diese 78 Euro zustande. Das ganze läuft jetzt schon einige Zeit. Inzwischen bin ich mit der Ausbildung sogar fertig. In meiner Ausbildung hatte ich BAB+KG+Zuschuss zum Leben. Der Zuschuss kam wie gesagt Ende Oktober 10 erstmalig, BAB und KG erst im November wovon ich ja wieder im November alles finanziert habe.
Also war das ALG2 im Monat Oktober natürlich weg für Miete, Strom, Essen und Busfahrten zum Ausbildungsplatz (die mir anfangs ebenfalls vom BAB Amt bezahlt wurden, was sich später erübrigte durch Umzug).

Ich werde aus der Sache ehrlich gesagt nicht schlau und bin was §§ und Gesetze angeht echt ein Blindfisch. Ich versteh zu 90% sowieso den Inhalt der Regelungen kaum und weiß auch nicht nach was genau ich suchen müsste um rauszufinden ob das so rechtens ist. Ich würde nun gern wissen ob die ganze Sache wirklich so richtig ist, dass ich diese 78 Euro zurückzahlen muss, weil sie das BAB Amt nicht zahlte oder ob dies nicht rechtens ist. Wie gesagt selber suchen und recherchieren da komm ich seit Ewigkeiten auf keinen Nenner ~.~
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Fairwind,

erstmal willkommen im Forum.

Nun gut es ist schwierig dir genau zu sagen ob oder ob nihct, denn du hast zwar sehr viel geschrieben aber nicht das wesentliche.
Im grunde genommen wenn ich dich recht verstehe hattest du ne Ausbildung Oktober begonnen und ab November dann erst voll BaB bekommen für Oktober 164€ zuschuss.

Nun mal dahingestellt ob nun die Leistungen für die Ausbildung geringer oder ncht waren, es ist wichtig zu wissen ob es Ausbildungsbeihilfe oder Schuliche Ausbildung war. Nun gut, es sind lediglich 78€ das ist nicht gerade viel Geld, andere bekommen da weit höhere Rechnungen zugeschikt.

Also wenn ich Du wäre würde ich warscheinlich diese 78€ bezahlen und hätte meine Ruhe.
Gut Du bist nicht ich und kannst es erstmal prüfen lassen, durch einen Fachanwalt, solltest aber zuerst (sofern möglich weil zu wenig einkommen) beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und damit zu diesem Fachanwalt gehen, deine Unterlagen um die es geht nicht vergessen mitzunehmen. Das kostet dich dann bis zu 20€ und der Anwalt wird dafür zur Not aiuch tätig, also schreibt nötigenfalls das JC an.

Einen Fachanwalt findest du hier. Einfach suche ausfüllen und finden was in deiner nähe ist.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Fairwind
Beiträge: 3
Registriert: 06.11.2012 08:40
Wohnort: Sachsen

Beitrag von Fairwind »

es ist wichtig zu wissen ob es Ausbildungsbeihilfe oder Schuliche Ausbildung war.
Ich schrieb doch: "Am 29. September 10 habe ich eine überbetriebliche Ausbildung begonnen."

Also nicht schulisch. Das ganze lief über einen Träger ich war 3 Tage die Woche in einer Firma als "Praktikant" und 2 Tage die Woche in der Berufsschule.

Ich habe schon weitaus andere Rechnungen bekommen die auch bis ins knapp 4 stellige gingen, diese konnte ich aber nachvollziehen und habe diese auch beglichen. Es stellt sich hier aber die Frage ob es überhaupt rechtens ist diesen "kleine" Differenz Betrag von mir zu fordern.

Für dich mögen es jetzt "nur" 78 Euro sein aber für mich ist das nunmal viel Geld und ich möchte eben wissen ob es wirklich meine Pflicht ist, diesen Differenzbetrag zu begleichen oder nicht.

Klar ich hätte schon lange Ruhe weil sind ja nur 78 Euro aber mir geht es hier ums Prinzip. Wenn ich den Sinn dahinter nicht verstanden habe, dann frag ich halt nach bis ich es verstanden habe ^^.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Der Hacken ist,
das bei weitem zu viele Fakten fehlen um da überhaupt eine aussage machen zu können!

Wenn du dir nun die mühe machen würdest und alles hier einscannnen und einstellen würdest, könnte man versuchen das zu erörtern aber mit dem was du uns gibst, sei mir nich böse, kann man nichts sagen.

In den Briefen stehen unter Garantie irgendwelche §§ oder vorschrioften aufgrund welcher das so sein soll, dann könnte man schauen abher so???


Nun nix für ungut, ein Fachanwalt ist da die richtige Adresse oder ein Verein der sich auf ALG 2 verschworen hat, der in deiner nöhe ist und auf die selbe weise gesucht werden kann wier ein Fachanwalt.

Ich mein, wenn du dann da alles, also auch die schon gezahlten vorgänge mitnimmst, kann der dir bestimmt auch sagen ob das alles so rechtens war oder ob man das nochmal überprüfen lassen sollte, villeicht hast du ja schon zuviel gezahlt, das kann ich nicht beurteilen.
Das kann man nur wenn man die Unterlagen einsehen kann, solltest du die einstellen, bitte zwingend die Adressate Unkenntlich machen, wegen dem Datenschutz.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Fairwind
Beiträge: 3
Registriert: 06.11.2012 08:40
Wohnort: Sachsen

Beitrag von Fairwind »

Seite 1
Bild

Seite 2
Bild
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Fairwind,

na da hat mir schon fast ein kurzer Blick drüber gelangt um festzustellen, das es wohl leider zurückgezahlt werden muss.

OK, hier mal eine Erklärung durch einen Rechtsanwalt, in welchem Fall, eine bezuschussung durch ALG2 hötte erfolgen können und wieviel Anspruch in welchem Fall ein BAB/Bafög Empänger zu Bekommen hatte.

SO aus den Schreiben konnte ich ersehen das es keine Förderung durch ALG2 hatte geben können (da es sich lt. AA um eine nicht Förderungsfähige BaFög-Leistung handelte) auch das man einen Anhörungsbogen versand hatte der NICHT beantwortet wurde und somit auch keinerlei Härte hätte fstgestellt werden können, selbst wenn diese vorgelegen hatte.
Also sind gleich 3 Faktoren die dagegen sprechen das du das nicht zahlen müsstest:

1.) Ausbildung die gefördert wurde und hierdurch kein anspruch auf ALG2
2.) Anhörungsbogen vom Dez. 2010 wurde nicht ausgefüllt, somit das Recht verwirkt das man die Forderung hätte (damals) zurückziehen können. Da dieser nicht ausgefüllt wurde, hat man sozusagen dieser Forderung zugestimmt und nichts unternommen um diese Forderung irgendwie vom Tisch zu bekomen.
3.) Da es sich um einen Beschied aus dem Jahre 2010 handelt, sind alle Fristen im zusammenhang mit der Bite um Überprüfung der Richtigkeit eines Bescheides auch Verwirkt. Somit auch keinerlei möglichkeit es rückgängik machen zu können.

Leider ist das so, du wirst ob wohl oder überl dies knappen 80€ an die zahlen müssen, schade das ich dir da niy anderes zu sagen kann aber nach meinem Kenntnisstan, keine Chance.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten