Einige wichtige Fragen zur Unterkunft/Umzug/Leistungen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
pitri
Beiträge: 53
Registriert: 14.03.2007 10:59

Einige wichtige Fragen zur Unterkunft/Umzug/Leistungen?

Beitrag von pitri »

Hallo,
Nach dem VW uns in die Arbeitslosigkeit schickt nach halbem jahr malochen und "gute übernahmemöglichkeiten" habe ich wichtige fragen was meine Zukunft angeht.

Wohne in Hannover,Job weg ,frau weg!Trennung!

Ich möchte im Sommer nach Essen zu meinen eltern ziehen,bis dahin muss aber die Wohnung und der Unterhalt bezahlt werden und ich habe eine Eigentumswohnung 2010 gekauft.Bezahle 290 eu Tilgung,220 eu nebenkosten, und 120 eu strom.Sind 90qm

Jetzt habe ich gelesen das alles ausser die Tilgung übernommen wird,ist das richtig?
Sogar Zinsen und die 3 monatliche Grundsteuer wuerde übernommen, auch das richtig?

Dann,wenn ich nach essen ziehe,darf ich ins mehrfamillien haus von meinem Vater(eigentümer) und würde es genehmigt?Die wohnungen sind zwar 60qm gross(zu viel für eine person) jedoch sollten die zumindest bis zur erlaubten grösse die miete und Nebenkosten zahlen oder?

Danke ,es wäre mir wichtig diese fragen beantwortet zu bekommen.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Pitri,

es werden die Kosten füre selbstbewohntes Eigentum gezahlt...
jedoch keinesfalls Tilgungsraten und auch nicht wenn man es nicht bewohnt..

Wenn du also zu deinem Vater Ziehst, kannst du gewiss sein das du das nicht selbst bewohnte Eigentum Veräussern musst. Die Miete wird, sofern es einem Mietvertrag gibt und der Umzug genehmigt wurde, minimum teilweise Bezahlt. Nun gut der Rest steht hier.


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
pitri
Beiträge: 53
Registriert: 14.03.2007 10:59

Beitrag von pitri »

Hi ziggi

Das heisst bevor ich zu meinen Vater ziehen kann müsste ich die wohnung verkaufen,auch wenn die erstmal der bank gehört und ggf unter wert verkauft wird??

Es ist nicht möglich solange hartz4 zu beziehen BIS die wohnung verkauft wird?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Nein Pitri,

das heisst das du wenn du zu deinem Vater Ziehst, du dann die Wohnung verkaufen müsstest! oder Sie so zu Vermieten, das du aus dem Harz4Bezug rausfällst...

Ich mein, wenn man unter ALG2 sich ne Wohnung kauft, muss man damit rechnen das die nich lange bleibt....
denn die Gesetze sind gemacht für Menschen die nix haben, wer sich ne Eigentumswohnung Kaufen kann, hat ja nich nix!
Und sag ma Ehrlich, ne Eigentumswohnung kostet ja nun doch einige Euronen... wer sich sowas leistet, kann dazu verdonnert werden das wieder zu verkaufen wenn er aus Steuergeldern Leben will.... Natürlich ausserhalb der sog. Freibeträge...

Kann ja nich sein, das einer in ner 3Zimmerwohnung dahinvegetiert und ein anderer lebt in der einen Woihnung, hat ne andere Wohnung beide werden bezahlt und man meint man wäre Arm....
alaso ich Persönlich find, wer sich das vom Munde abgespart hat, kann darin Wohnen aber wenn man dann zu seinen Eltern Zieht, sich dort ALG2 gönnt welches ja Steuergelder sind und die andereWohnung behalten will, das geht nicht.
Auch rein rechtlich ist das auch nich drinn...

liess einfach ma den LINK den ich vorher reingesetzt hatte, da steht das Rechtliche ja klar drinne

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
pitri
Beiträge: 53
Registriert: 14.03.2007 10:59

Beitrag von pitri »

moment mal..wie kommst du drauf das wir die wohnung waehrend eines hartz 4 bezuges gekauft haben???

wir waren 07-10 bezieher und das auch nur 600 eu weil wir beide teilzeitjobs hatten also nichts mit steuergeldern was gekauft.selbst wenn wir in diesem zeitraum die wohnung gekauft haetten ,haben wir mehr als die tilgung selbst bezahlt .!2010 waren wir komplett raus aus hartz 4 wo wir die wohnung gekauft haben!

ich verstehe nun nicht wie man etwas veraussern kann was einem noch nicht gehoert schliesslich ist die bank bis zur zahlung eigentuemer..
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Naja Pitri,
ich verstehe nun nicht wie man etwas veraussern kann was einem noch nicht gehoert schliesslich ist die bank bis zur zahlung eigentuemer..
die Bank Versteigert...
und wie oft das passiert, kannst dir hier ma nen überblick verschaffen.
Denn wenn man 384€ ALG2 bezieht und über 410€ laufende Kosten hat, kann das nur passieren...
Oder du findest einen Käufer, löst deine Schulden ab und hast Barvermögen, das geht auch.

Solltest du die Wohnung Vermieten, muss das sämtliche Kosten überschreiten und wird gnadenlos gegengerechnet. Wieviel und welche Posten das genau sind, kann ich dir nicht sagen das könnte dir ein Fachanwalt erklären.


Aber am rande ne Frage, deine Stromrechnung von 120€ hast du da Warmwasser oder Heizerei mit drinne?

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
pitri
Beiträge: 53
Registriert: 14.03.2007 10:59

Beitrag von pitri »

Hallo.
Die wohnung wird verkauft..leider mit nur 4.000 eu gewinn wovon ich natuerlich meiner frau die haelfte abgeben muss!bleiben mir 2.000 gilt das als schonvermoegen?

Darf ich eine wohnung mieten wo mein vater der vermieter/eigentuemer ist??
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo pitri

Das Geld aus dem Verkauf der Wohnung ist Schonvermögen, war in anderer Form schon vorhanden und wurde zu Geld.

Beim Anmieten einer Wohnung im Zusammenhang mit Verwandtschaft den Mietvertrag so gestalten wie es unter Fremden üblich ist, dann dürfte es keine probleme geben. Musst aber damit rechnen das es misstrauisch beäugt wird.

Alles Gute

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
pitri
Beiträge: 53
Registriert: 14.03.2007 10:59

Beitrag von pitri »

ne andere frage.

was wird gezahlt wenn ich zu einer bekannten ziehe mit der ich aber keine partnerschaft fuehre??sie macht ne ausbildung und bekommt Bab(berufsaus.beihilfe)
ich bin als untermieter quasi bei ihr...bekomme ich nur die regelleistung von 370eu und oder plus anteilig mietkosten auch erstattet

danke
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Moin Pitri,

das aller wichtigste ist, kann sie denn nen Untermieter aufnehmen? das steht im Mietvertrag! wenn ja (Unter-)Mietvertrag ist zwingend erforderlich um den Mietanteil zu erlangen, dein Bedarf von 382€ wäre dann wie immer berechnet... nur die Miete würde sich wohl ändern...

sofern du keienne Unter-)Mietvertrag vorweisen kannst, wird dir wohl auch nichts davon übernommen, eine Partnerschaft ist sowieso erst nach ablauf eines Jahres überhaupt anzunehmen, steht so im SGB2 einfach ma lesen( hatte dir das ja schon öfter via LINK zugesandt...

LG ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten