ARGE hat Widerspruch und Überprüfungsantrag angeblich...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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daniel123
Beiträge: 1
Registriert: 20.10.2012 17:06

ARGE hat Widerspruch und Überprüfungsantrag angeblich...

Beitrag von daniel123 »

Hallo zusammen,

ich habe Mitte Juli Hartz4 beantragen müssen. Die Eingliederungsvereinbarung ist auf den 12.07. datiert. Ich bekam dann eine Bewilligung von Leistungen ab 1.August bis 30. Januar. Für den Monat Juli also erstmal nichts, weil ich noch nachweisen sollte, wo ein Betrag x herkam. Ich sollte bis zum 1.08 einen Nachweis erbringen. Diesen erbrachte ich auch und ließ es mir abstempeln, damit ich einen Nachweis habe.

Ich hatte dann ein Gespräch mit jemandem von der Leistungsabteilung. Dieser teilte mir mit, dass ich rückwirkend ab dem 1. Juli Geld bekommen würde und deswegen auch ab dem 1.07 in die GKV wechseln solle. (warum, wieso und weshalb in die GKV spielt an dieser Stelle keine Rolle, sonst wird es zu kompliziert).

Ich bin dann rückwirkend ab dem 1. Juli in die GKV gewechselt. Daraufhin bekam ich 6 Wochen später ein Schreiben von meiner neuen GKV, dann man den Einstieg bei Ihnen auf den 1. August verlegt hätte. Auf meine telefonische Nachfrage kam dann, dass das die ARGE so wollte und veranlasst hat.

Daraufhin habe ich dann einen Überprüfungsantrag gestellt, warum die Anmeldung in die GKV verschoben wurde und einen Widerspruch gegen die Bewilligung von Leistungen, weil ich erst ab 1. August Leistungen bekommen habe anstatt ab dem 1. Juli. Beides habe ich mir abstempeln lassen, damit ich einen Nachweis habe. So hat man es mir bei der Arge beigebracht. :-)

Beide Anträge (Einspruch und Überprüfungsantrag) sind nur mehr als 3 Monate her.

Daraufhin habe ich vor 1 einer Woche eine letzte Frist von 2 Wochen gestellt und daraufhin hingewiesen, dass ich danach nach Klage wegen Untätigkeit beim Sozialgericht erheben werde. (§86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz sowie §75 VwGO).

Daraufhin bekam ich heute kackfrech ein Schreiben, dass beide Schreiben nicht vorliegen würden und das aufgrund dessen auch nicht darauf reagiert werden konnte. Und wenn ich noch Kopien haben sollte, dass ich diese bitte nachreichen solle.

Nun gut, ich habe damit gerechnet, dass die sich dumm stellen und ich werde auch die abgestempelten Kopien nochmals einreichen, aber ich finds nur noch dreist und ärgere mich darüber.

Aber im grunde genommen möchte ich einfach nur für den noch offenen Monat die paar Kröten und das sie die GKV auf den den 1.07 datieren und ich hoffe, dass Sie es nun auch tun.

Meine Frage zielt darauf ab, ob die Arge sich denn trotzdem an die von mir gestellte Frist halten muss oder ob das Spielchen nun von vorne beginnnt, wenn ich die abgestempelten Kopien nochmal einreiche UND kann ich von der Info am Eingang verlangen, dass Sie nicht nur die erste Seite jeweils abstempelt, sondern auch die Seiten die hintendran noch sind?
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo daniel123,

um genau solchen misst zu umgehen, mache ich immer Kopieen der Schreiben um die es sich hadelt wo die Frist abgelaufen ist...

Nun jetzt würd ich an deiner Stelle ein Schreiben verfassen in dem ich klar stelle das die Frist ab abgabedatum läuft und man bis zum gesetzten Datum, wenn schon nicht normal dann aber Abhilfemässig Entscheiden kann/muss.

Denn die Zeit läuft ab abgabedatum zum ersten, eine neue Frist kann nicht gegeben sein...

und so weiter etc.ect.pp...

Weiter würde ich noch hinzufügen das eine kopie an die Beschwerdestelle und einer an das Sozialministerium zur kenntniss geht und wenn bis zum gesetzten Datum kwieder keine Reaktion erfolgt, man sich gezwungen sieht das ganze zu Gericht zu geben... denn wenn die Frist überschriotten ist, kann das einer ablehnung gleich kommen und das Gericht kann auch ohne Bescheid tätig werden...

somit beim nächsten mal, gleich zur erinnerung Kopien der "erinnerten" schreiben zugeben...

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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