Ich habe absolut keine Ahnung und brauche Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Daniel2382
Beiträge: 3
Registriert: 12.01.2006 11:34
Wohnort: bei Salzgitter

Ich habe absolut keine Ahnung und brauche Hilfe

Beitrag von Daniel2382 »

Hallo!

Habe im Juli ´04 meine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen. Habe danach 1 Jahr ALG 1 bezogen. Als der Anspruch darauf dann erschöpf war, habe ich ein wenig auf 400 Euro Basis gearbeitet, um nicht Hartz IV beantragen zu müssen.
Mittlerweile denke ich anders darüber.
Bin fast 24 Jahre alt und wohne noch bei den Eltern (beide gehen Vollzeit arbeiten). Ich bin der Meinung, daß ich deswegen kein ALG 2 bekommen werde und will jetzt deshalb mit meiner Verlobten (befindet sich im 1. Lehrjahr als Krankenschwester)eine eigene Wohnung beziehen. Eine Wohnung ist bereits in Aussicht.
Was schreibe ich jetzt in den Antrag? Das ich zu Hause wohne? Das ich demnächst umziehe? Wie gehe ich jetzt vor?
Wie groß/teuer darf die Wohnung max. sein?
Gibt es eine Frist, wann ein Antrag nach Aushändigung beim AMt eigehen muss?

Ich hoffe, ihr könnt mir schnell helfen.
Danke im Voraus.
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Daniel,

da du noch bei deinen Eltern wohnst. hättest du auch einen Antrag stellen können. Da du über 18 Jahre alt bist, bist du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ok aber du willst ja mit deiner Freundin zusammen ziehen. Du solltest dich in dieser Hinsicht sehr sehr beeilen, wie du sicherlich schon gehört hast, wird beredet das Jugendliche unter 25 Jahren nicht mehr ausziehen dürfen. Manche Arbeitsämter nutzen dies schon, und geben keine anderen Auskünfte mehr aus. Wenn du ausziehen willst, musst du dir eine Wohnung suchen (die im Hartz Bereich liegt) ich kann dir leider erst sagen, wie gross und wie teuer sie ist, wenn du mir sagst wo du herkommst, das ist nähmlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. Solltest du dir ein paar Wohnungsangebote rausgesucht haben, gehst du damit zu deinem Amt. Dieses wird denn entscheiden ob sie angemessen ist oder nicht. Bitte beachte das das Arbeitsamt keine Kaution sowie Genosschaftsanteile zahlt, es gibt ledeglich die chance einen zinslosen Dahrlehen zu beantragen. Dies können Sie, müssen aber nicht bewilligen. Solltest du mit deiner Freundin zusammen ziehn werdet ihr als eheähnliche Bedarfsgemeinschaft zählen. Obwohl das so eine Sache ist, Gerichtsurteile sagten schon aus, das eine eheähnliche Gemeinschaft erst ab 3 Jahren zählt. Da deine Freundin arbeiten geht, kann es sein das sie mitangerechnet wird. Es gibt keine Frist wann du einen Antrag abzugeben hast, ist ja dein geld was flöten geht. Die Bearbeitungsdauer eines Antrages liegt bei 6 Wochen. Mach dich aber bitte gefaßt daraus, das dies länger dauert. Es kann bis zu 3 Monaten gehen. Falls noch Fragen offen geblieben sind, einfach nochmal melden.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Daniel2382
Beiträge: 3
Registriert: 12.01.2006 11:34
Wohnort: bei Salzgitter

Beitrag von Daniel2382 »

Danke für die schnelle Antwort!

Ich komme aus Niedersachsen, Landkreis Woflenbüttel.
Meine Verlobte verdient etwa 700 € brutto. Gibt es bei den Eheähnlichen Gemeindschaften eine Einkommensbemessungsgrenze oder so was?
Wenn der Antrag bearbeitet ist und bewilligt wird, bekommt man dann die Leistungen vom Antragstellungsdatum bezahlt oder ist der Tag der Antragsbewilligung (scheiß Beamtendeutsch :-) ) maßgebend?
Wenn die Bearbeitungsdauer tatsächlich bis zu 3 Monate dauern kann, würde ich nämlich wieder einen 400 € Job annehmen, um die Zeit zu überbrücken. Am Liebsten würde ich ja ganz und gar auf Hartz IV verzichten, letztendlich bringt mir das aber gar nichts, ich kann ja schließlich nicht mein Leben lang auf 400 Euro Basis arbeiten gehen. Ist schon alles murks momentan....
Na ja, man soll den Kopf nicht in den Sand stecken.

Viele Grüße
Daniel
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