Was folgt nach dem HARTZ IV? Sozialgeld oder Sozialhilfe?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Marned
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Was folgt nach dem HARTZ IV? Sozialgeld oder Sozialhilfe?

Beitrag von Marned »

Hi,

mein Vater wird im Juni nächstes Jahres 65, in DE ist er seit 5 Jahren, hat keinen deutschen Ausweis, dafür aber eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Noch am Anfang hat ihm seine Arbeitsvermittlerin im Job-Center vorgeschlagen, ein Dokument zu unterzeichen, nach dem er vom Job-Center keine Job-Vermittlung mehr verlangen könnte. Ich glaube, damals stand noch im Gesetz, dass dies ab dem 58. Lebensjahr möglich. Ich glaube, jezt ist es schon anders. Er hat das Dokument unterzeichnet und so hat er in DE nicht gearbeitet und bisher HARTZ IV bezogen, obwohl er versucht hat, einen Job zu finden. Wegen seiner gesundheitlichen und Sprachproblemen wurde ihm aber überall abgelehnt. Er wohnt mit meiner Mutter, die auch HARTZ IV bezieht und einen 1-Euro-Job macht.
Ich habe leider keine Kopie des Dokuments, das er damals unterschrieben hat. Das Einzige, was ich habe ist Folgendes:
Bild

Meine Frage ist.
Was soll er ab seinem 65. Lebensjahr bekommen, Sozialgeld oder Sozialhilfe? Soll er ein entsprechendes Schreiben bekommen oder soll er vorher das selbst im Sozialamt beantragen?
Im Internet habe schon gelesen, dass er unter anderem einen Nachweis seines Schulabschlusses und und sein Arbeitsbuch vorlegen. All das ist aber weder auf Deutsch noch auf Englisch.
Ich bitte, mich für so viele Fragen zu entschuldigen und wäre euch unheimlich dankbar für jede Empfehlung und Antwort meine Fragen.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Marned,

du das ist ein wenig schwer zu beantworten, denn ab dem 65Lebensjahr bekommt er eigentlich Rente aber da keinerlei einzahlungen hierzulande getätigt wurden...

Nun gut, aus welchemm Land kommt dein Vater?
-- ist er aus einem EU-Staat dann hat er in seiner "Hiemat" anspruch auf Rente somit müsste diese hier dann gezahlt werden.
--sofern er aus einem NICHt Eu Land kommt, kann es sein das er anspruch haben könnte waas aber nur in ganz wenigen Fällen der fall sein wird.

Also auf jeden fall sollte dein Vater schonmal einen Termin bei der für euch zuständigen Renbtenberatung (DRV Hamburg) geben lassen, dort müsste er am Besten alle Unterlagen wegen der Rente in seinem Heimatstaat mitbringen und der dortige Rentenberater wird ihm dann erklären ob und wenn wiviel Rente er zu erwarten hat.


So sollte dein Vater keinerlei anspruch auf Rente haben, kann es sein das er anspruch auf Sozialgeld hat, weil er mit deiner Mutter zusammen lebt und dagher sich immernoch eine BG bildet. Dann braucht er nichts zu machen ausser wie bislang.
Wenn aber dein Vater und deine Mutter in "Rente" sind sein könnten, dann ist Sozialhilfe zu beantragen. Das wiederum sollte von dem zuständigen JC zur gegebenen Zeit auch eingefordert werden. Das JC wird normalerweise nicht einen Tag zu spät auffordern, denn man ist ja bemüht so wenig wie nur möglich an die Menschen zu zahlen und verweisst auf die nun zuständige Stelle.

Also summa summarum sollte das ganze sich fast von alleine auflösen.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Marned
Beiträge: 10
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Beitrag von Marned »

danke!
Also nochmal, 1.soll er selbst ins Sozialamt gehen ( und wann? ) oder soll er einfach ein Schreiben diesbezüglich erwarten?
2.Was ist, wenn er die Sozialhilfe nicht beantragt? Bekommt er weiter HARTZ IV oder wohl nichts?
3.Soll er den Nachweis über Schulabschluss und das Arbeitsbuch für sein Geld übersetzen lassen, wenn er Sozialhilfe beantragen muss? Oder braucht das nur der, der auf Rente Anspruch hat, was im Falle meines Vaters anscheinend nicht der Fall ist ( er kommt nicht aus einem EU-Land und da hat er auch keinen Anspruch auf Rente, wenn er da nicht angemeldet ist ).
4. Wo kann ich überhaupt die Checkliste notwendiger Unterlagen nachgucken?
5. Soll meine Mutter nun einen eigenen Antrag auf ALG II stellen ( sie gehört ja momentan zur Bedarfsgemeinschaft meines Vaters )?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Nene Marned,

alles so weiter laufen lassen wie bislang, wenn dein Vater keine Ansprüche auf Rente hat. Es kann sein das er mal aufgefordert wird Rente zu beantragen aber wennich das richtig sehe macht das nix, ausser das er nen Antrag stellen muss der dann abgelehnt werden wird.

Also
1.soll er selbst ins Sozialamt gehen ( und wann? ) oder soll er einfach ein Schreiben diesbezüglich erwarten?

Zuerst mal abwarten...
2.Was ist, wenn er die Sozialhilfe nicht beantragt? Bekommt er weiter HARTZ IV oder wohl nichts? Solange er nicht aufgefordert wird (Sozialhilfe) Grundsicherung im Alter /SGB12 zu beantragen, sollte alles weiter laufen wioe bisher.
3.Soll er den Nachweis über Schulabschluss und das Arbeitsbuch für sein Geld übersetzen lassen, wenn er Sozialhilfe beantragen muss? Oder braucht das nur der, der auf Rente Anspruch hat, was im Falle meines Vaters anscheinend nicht der Fall ist ( er kommt nicht aus einem EU-Land und da hat er auch keinen Anspruch auf Rente, wenn er da nicht angemeldet ist ). OK, diese Frage kann nur und ausschliesslich der Mensch von der Rentenversicherung beantworten, DORT bitte nen Termin vereinbaren und sich wegen evtl. Rentenanspruch Beraten lassen. Dafür einen Termin zur Rentenberatung vereinbaren. Dort fragen das man das Ergebniss der Beratung nochmals schriftlich erhält, also ob und wenn wan ca wieviel man Bekommen könnte.
4. Wo kann ich überhaupt die Checkliste notwendiger Unterlagen nachgucken? Eigentlich ist das selbe erforderlich wie für ALG2 aber die müssen dann auch ne aufforderung absenden. Damit dann zum Sozialamt,
5. Soll meine Mutter nun einen eigenen Antrag auf ALG II stellen ( sie gehört ja momentan zur Bedarfsgemeinschaft meines Vaters )?
NUR wenn dein Vater aufgefordert wird Sozialhilfe zu Beantragen, ansonsten bleiben beide eine Bedarfsgemeinschaft. Sobald eine aufforderung ins Haus flattert kann deine Mutter dann einen Antrag auf ALG2 für sich und Sozialgeld für deinen Vater beantragen.

Ich kann verstehen das du /deine Eltern Angst habt aber ich Denk das müsst ihr nicht.
Was dein Vater mal machen kann, ist sich auch imn Sozialamt einen Beratungstermingeben lassen, damit er aufgeklärt wird. Alle Fragen rund um "Grundsicherung im Alter" in Hamburg findet ihr dann noch hier

Wenn es denn (nächstes Jahr) soweit kommt das deine Eltern eine Mischgemeinschaft Bedarfdsgemeinschaft (Mutter) Haushaltsgemeinschaft (Alle) wird sich nicht wirklich viel ändern was das Finanzielle angeht.

Ich hoffe das nun eure Fragen einigermassen beantwortet sind.

LG Ziggi
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