Erstausstattung Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
Registriert: 18.08.2006 12:55

Erstausstattung Wohnung

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

Hallo zusammen,

folgender Fall, bin bei meiner damaligen Freundin von einen auf den anderen rausgeflogen. Wir haben beide ein Kind zusammen, lebt weiterhin bei der Mutter.

Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich den ganzen Kram in ihrer Bude lasse, außer den technischen Geräten, der kleinen zuliebe.

Wohne nun vorrübergehend bei meinen Eltern, bin dort auch gemeldet. Will nun wieder zurück nach Magdeburg mit eigener kleinen Wohnung, eine angemessene KDU ist es auch.

Bin erwerbstätig, würde wenn dann sowieso nur aufstockende Leistungen bekommen. Wie sieht es nun aus, mit einer Erstausstattung der Wohnung?

Kleinkram hab ich schon so gut wie alles zusammen, fehlen würde noch Bett(komplett), Küche (komplett)....Kühlschrank, Herd.....

Reicht ein einfacher formloser Antrag? Ich weiß ja nicht, was noch alles zu einer Kompletteinrichtung der Wohnung zählen darf?

Gibt es dafür Bargeld oder Gutscheine?

Bitte um Tipps und Hilfe
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Mh

da laut Gesetz die Gleichstellung gilt, solltest du dir das hier
anschauen denn da steht eigentlich alles drinn was gilt.

Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
Registriert: 18.08.2006 12:55

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

ich bin aber männlich und mit häuslicher gewalt hatte dies nix zu tun
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Man,

das ist ein Handbuch wenn auch für Mitarbeiter/innen von Frauenhäusern geschrieben

ABER

laut GG sind alle gleich zu behandeln also mal nich Denken sondern Nachdenken und um die Ecke Denken...

also lesen und das daraus ziehen was für einen gelten kann...
Mit diesen Handlungsempfehlungen sollen die Arbeit der Frauenhäuser wie auch der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen erleichtert und die Situation der von Gewalt betroffenen Frauen verbessert werden.

ich kau das hier nich wieder und wieder durch.... du hattest die selbe Frage mal "für ne Bekannte" gestellt und auch da schon Antworten bekommen.

Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten