Guten Abend,
und zwar bin ich im 6ten Monat schwanger. Ich bin 21 Jahre alt und alleinerziehend. Ich komme aus Schleswig-Holstein und hier darf man ab 2 Personen eine Kaltmiete vno 309 € haben.
Meine Wohnung ist zum 30.11.12 gekündigt und die neue wäre zum 1.12.12 frei. Die neue kostet allerdings 314,20 €. Ist also 5 € zu teuer.
Ich würd jetzt gerne wissen ob es wirklich an den 5 € scheitern wird?
Der Vermieter möchte auch erst die bestätigung vom Arbeitsamt bekommen bevor ich den Mietvertrag unterschreiben darf, aber das Arbeitsamt lässt sich mal wieder Zeit.
Ich war letzte Woche am Dienstag da und mir wurde gesagt es dauert mind. 3 Tage bis es überhaupt bearbeitet wird und dann wird es per Post zurück geschickt mit einer Zusage oder einer Absage.
Ich mache mir Sorgen das bis dahin die Wohnung schon weg ist. Und ich habe auch sonst keine Wohnung in Aussicht.
Ich habe heute versucht beim Arbeitsamt anzurufen, um zu fragen wie weit sie denn mit der bearbeitung sind. Leider konnte ich niemanden erreichen, ständig nur der Anrufbeantworter das alle Leiungen besetzt sind und ich es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen soll.
Soll ich jetzt noch warten und morgen weiter versuchen anzurufen, oder morgen hingehen?
Wer meine Sachbearbeiterin ist weiß ich nihct und eine BG Nr. habe ich auch noch nicht. Ich bin erst ab dem 03.09.12 beim Arbeitsamt gemeldet.
Also würdedann ALG 2 bekommen.
Hoffe ihrkönnt mir helfen. Wünsche euch noch einen schönen Abend.
Alg2 Umzug Schwangerschaft
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Lela123,
zuerst ma Glückwunsch zum Nachwuchs...
Mach dir ma erst nich den Kopf, weil selbst wenn man das ablehnen sollte, ist das nicht aller anfang ende...
da gibt es genung möglichkeiten... Ich denke nicht das es an 5€ scheitern wird, es sei denn dort gäbe es genug Wohnraum der Bezahlbar (innerhalb der vorschriften) ist.
Naja wenn man es ablehnen sollte, kannst du immernoch agieren,
wichtig fände ich, den Hausbesitzer (Vermieter) bei laune zu halten, so das die Wohnung ma minimum drei Wochen für dich zu reserviern...
es ist ja immerhin noch bis 01.12.12 Zeit... so sehen es die Behörden zumindest.
Sollte man das ablehnen schreib nochma
LG Ziggi
zuerst ma Glückwunsch zum Nachwuchs...
Mach dir ma erst nich den Kopf, weil selbst wenn man das ablehnen sollte, ist das nicht aller anfang ende...
da gibt es genung möglichkeiten... Ich denke nicht das es an 5€ scheitern wird, es sei denn dort gäbe es genug Wohnraum der Bezahlbar (innerhalb der vorschriften) ist.
Naja wenn man es ablehnen sollte, kannst du immernoch agieren,
wichtig fände ich, den Hausbesitzer (Vermieter) bei laune zu halten, so das die Wohnung ma minimum drei Wochen für dich zu reserviern...
es ist ja immerhin noch bis 01.12.12 Zeit... so sehen es die Behörden zumindest.
Sollte man das ablehnen schreib nochma
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.