Hallo Leute,
nu hoffe ich das man mir mal was dazu sagen kann...
Wenn man innerhalb eines Ehrenamts ( Übungsleiterpauschale) mehr als die Freien 175€ im Monat Erhält. wie wird das dann, ohne andere Einkünfte, Berechnet?
a) 175€ Grundfreibetrag + sonst nix
oder
b) 175€ Grundfreibetrag + 20% vom Rest
oder
c) 175€ Grundfreibetrag + 20% von Differnzbetrag 100 bis ... wie bei Einkommen (Bsp. 360€ Ehrenamt dann 360-100=X * 20%= Freibetrag also 52€ zusammen somit 175+52 )
bin auch für ne Antwort Dankbar
LG ziggi
Was trifft nun wirklich zu :?::?::?::?::?:
Ehrenamt und ALG2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ehrenamt und ALG2
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo,
Im Vergleich zum bisherigen Recht ist es nicht mehr möglich, die Anrechnungsfreiheit von Bezügen aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeiten mit den Freibetragsregelungen für Erwerbseinkommen zu kombinieren. Wer zusätzlich zu Entschädigungen eine (geringfügige) Erwerbstätigkeit ausübt, darf damit deutlich weniger Geld als Einnahme behalten. Im Gegensatz gilt nunmehr die Freibetragsregelung für Erwerbseinkommen auch für Einnahmen aus ehrenamtlichen Aktivitäten. Bei Einnahmen jenseits von 175 Euro, die bislang komplett angerechnet wurden, gilt daher: Einkünfte oberhalb von 100 Euro bis 1.000 Euro bleiben zu 20% anrechnungsfrei.
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung:
I. Übungsleitertätigkeit: 175 Euro plus Erwerbstätigkeit 400: bisher: 175 Euro (§ 11b Abs. 2) plus 160 Euro (Abs. 3) = 335 Euro anrechnungsfrei jetzt: 175 Euro (§ 11b Abs. 2) plus 95 Euro (Abs. 3) = 270 Euro anrechnungsfrei.
II. Überleitertätigkeit: 175 Euro plus Mini Job 100 Euro bisher: 175 Euro (§ 11b Abs. 2) plus 100 Euro (Abs. 3) = 275 Euro anrechnungsfrei jetzt: 175 Euro (§ 11b Abs. 2) plus 35 Euro (Abs. 3) = 210 Euro anrechnungsfrei
Gruß
Im Vergleich zum bisherigen Recht ist es nicht mehr möglich, die Anrechnungsfreiheit von Bezügen aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeiten mit den Freibetragsregelungen für Erwerbseinkommen zu kombinieren. Wer zusätzlich zu Entschädigungen eine (geringfügige) Erwerbstätigkeit ausübt, darf damit deutlich weniger Geld als Einnahme behalten. Im Gegensatz gilt nunmehr die Freibetragsregelung für Erwerbseinkommen auch für Einnahmen aus ehrenamtlichen Aktivitäten. Bei Einnahmen jenseits von 175 Euro, die bislang komplett angerechnet wurden, gilt daher: Einkünfte oberhalb von 100 Euro bis 1.000 Euro bleiben zu 20% anrechnungsfrei.
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung:
I. Übungsleitertätigkeit: 175 Euro plus Erwerbstätigkeit 400: bisher: 175 Euro (§ 11b Abs. 2) plus 160 Euro (Abs. 3) = 335 Euro anrechnungsfrei jetzt: 175 Euro (§ 11b Abs. 2) plus 95 Euro (Abs. 3) = 270 Euro anrechnungsfrei.
II. Überleitertätigkeit: 175 Euro plus Mini Job 100 Euro bisher: 175 Euro (§ 11b Abs. 2) plus 100 Euro (Abs. 3) = 275 Euro anrechnungsfrei jetzt: 175 Euro (§ 11b Abs. 2) plus 35 Euro (Abs. 3) = 210 Euro anrechnungsfrei
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Danke Dj
also in meinem Beispiel c...
super,
Wiesbaden macht mal wieder alles Falsch,
dort wird alles über 175€ einfach als Einkommen Angerechnet.
Muss man wohl mal auf die Finger klopfen.
Verstehe ich das auch richtig, oder werden bei ausschliesslich Ehrenamt welches höher als die 175€ im Monat ist,
nur 175€ Abgezogen? und alles darüber ist als Bereinigtes Einkommen abzuziehen...
LG siggi
also in meinem Beispiel c...
super,
Wiesbaden macht mal wieder alles Falsch,
dort wird alles über 175€ einfach als Einkommen Angerechnet.
Muss man wohl mal auf die Finger klopfen.
Verstehe ich das auch richtig, oder werden bei ausschliesslich Ehrenamt welches höher als die 175€ im Monat ist,
nur 175€ Abgezogen? und alles darüber ist als Bereinigtes Einkommen abzuziehen...
LG siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
Sry ich bin derzeit nicht Fit, ich hoffe es hat sich geklärt?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Oh hallo DjTermi,
da wünsch ich Dir erstma gute Besserung, hoffe es geht Dir bald Besser.
Geklärt hat es sich leider noch nicht man hat mir angeblich auf den
überprüfungsantrag geantwortet, wobei ich die Post immer noch nicht hab ( seit 08.August).
Naja mal sehen wanndie nu endlich ankommt.
LG Siggi
da wünsch ich Dir erstma gute Besserung, hoffe es geht Dir bald Besser.
Geklärt hat es sich leider noch nicht man hat mir angeblich auf den
überprüfungsantrag geantwortet, wobei ich die Post immer noch nicht hab ( seit 08.August).
Naja mal sehen wanndie nu endlich ankommt.
LG Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
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